zurück zur Übersicht Anfrage 02.09.2025 von Wilko S. Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin und ich Sie damit unnötig belästige, aber vielleicht können sie mir bitte helfen... Wir haben zwei Katzen und eine Hündin. Es sollte nach Bedarf geimpft werden und meine russische Frau, zu dem Zeitpunkt noch nicht richtig der deutschen Sprache mächtig, gab der Tierärztin bei uns Zuhause alle Impfhefte und EU Tierausweise. Als ich nach Hause kam, hatte meine ältere Katze zwei EU Heimtierausweise und wurde unnötigerweise geimpft. Wir haben alle Untersuchungen und Impfungen bezahlt, außer die unnötigerweise erfolgte Impfung und den unnötigen zweiten Heimtierausweis....nun droht das Unternehmen uns mit gerichtlichem Mahnbescheid, aber haben sie unserer Lilly nicht unnötigen Stress und Schmerzen bereitet? Hätte die Ärztin sich die Mühe gemacht ( ist das nicht auch Pflicht?) und die EU-Heimtierausweise angesehen, hätte sie erkennen müssen, dass eine Impfung nicht nötig gewesen wäre. Sicher kann ich den offenen Betrag für Lilly begleichen, hatte auch anfangs bereits angeboten, sogar die Impfung zu bezahlen, aber nicht den zweiten Ausweis, kein Interesse seitens des Unternehmens. Wir sind sehr unsicher, ob wir es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommen lassen sollen, da wir aber der Meinung sind, dass dieses Unternehmen vielleicht oft mehr und unnötige Dinge mit den Tieren macht, wenden wir uns an Sie. Vielleicht können Sie uns helfen oder sagen, dass es keinen Sinn hat...aber es bleibt immer noch die Tatsache, dass unsere Katze unnötig geimpft wurde... Wir würden uns sehr freuen, von Ihnen zu hören. Liebe und herzliche Grüße aus Berlin Familie S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es unstreitig ist, dass geimpft und der Ausweis ausgestellt wurde, bestünde auch grundsätzlich der Zahlungsanspruch für diese Dienstleistungen. Ob Sie sich dagegen erfolgreich wehren könnten und dafür einen Prozess riskieren sollten, lässt sich an dieser Stelle nicht beurteilen, da das Gespräch zwischen Ihrer Frau und der Tierärztin entscheidend ist. Ich nehme an, dass es zu einem sprachlichen bzw. inhaltlichen Missverständnis zwischen den beiden Frauen gekommen ist, was jedoch beiden in der Situation nicht bewußt gewesen sein wird. So wird die Tierärztin von einem Auftrag zur Impfung und der Ausstellung eines neuen Ausweises ausgegangen sein. Das Problem auch im Hinblick auf einen möglichen Prozess ist, dass es keine weiteren Zeugen gibt und Ihre Frau beweisen können müsste, diesen Auftrag nicht erteilt zu haben bzw. was genau sie mit der Tierärztin vereinbart hat. Da die Praxis schon mit Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht hat, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit der Rechnung, möglicher Korrespondenz mit der Praxis und dem alten sowie dem neuen EU-Heimtierausweis für die Katze an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um sich über die konkreten Erfolgsaussichten und das entsprechende Prozesskostenrisiko beraten zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es unstreitig ist, dass geimpft und der Ausweis ausgestellt wurde, bestünde auch grundsätzlich der Zahlungsanspruch für diese Dienstleistungen. Ob Sie sich dagegen erfolgreich wehren könnten und dafür einen Prozess riskieren sollten, lässt sich an dieser Stelle nicht beurteilen, da das Gespräch zwischen Ihrer Frau und der Tierärztin entscheidend ist. Ich nehme an, dass es zu einem sprachlichen bzw. inhaltlichen Missverständnis zwischen den beiden Frauen gekommen ist, was jedoch beiden in der Situation nicht bewußt gewesen sein wird. So wird die Tierärztin von einem Auftrag zur Impfung und der Ausstellung eines neuen Ausweises ausgegangen sein. Das Problem auch im Hinblick auf einen möglichen Prozess ist, dass es keine weiteren Zeugen gibt und Ihre Frau beweisen können müsste, diesen Auftrag nicht erteilt zu haben bzw. was genau sie mit der Tierärztin vereinbart hat. Da die Praxis schon mit Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens gedroht hat, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit der Rechnung, möglicher Korrespondenz mit der Praxis und dem alten sowie dem neuen EU-Heimtierausweis für die Katze an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um sich über die konkreten Erfolgsaussichten und das entsprechende Prozesskostenrisiko beraten zu lassen.