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Wie können wir verhindern, dass unser Kater weiterhin auf dem eigenen Grundstück verletzt wird?

von Britta G.

Liebes Tasso Team! Seit 2022 haben wir große Probleme mit einem anderen Kater aus einer Mietwohnung in der entfernten Nachbarschaft. Unser Kater wurde seitdem von diesem in unserem Garten mehr als 7 Mal so stark verletzt, dass eine tierärztliche Versorgung nötig war. ( Bisswunden im Ohr, Gesicht, Ellbogeninnenseite…) Dies gipfelte vor drei Wochen in einer klaffenden Wunde, die unter Vollnarkose versorgt werden musste und Komplikationen mit sich brachte. ( Sämtliche Diagnosen und Rechnungen liegen uns vor). Bei den Übergriffen gibt es immer Zeugen. Das Katzengeschrei ist unerträglich und man kann unseren Kater nicht schützen ohne Gefahr zu laufen, selber verletzt zu werden. Unsere Familie leidet sehr darunter. Wir versuchen, den fremden Kater mit dem Gartenschlauch und einem Wassereimer zu verjagen. Er kommt immer zurück. Wir haben mehrfach versucht , mit der Besitzerin Lösungen zu finden. Diese bestätigte uns , dass dieser zwar kastriert sei, jedoch eine schwere Kindheit gehabt habe. Zunächst hatte sie ihn in eine WG mit weiteren Tieren übernommen. Auch erwähnte sie dann mögliche therapeutische Maßnahmen für ihn, die jedoch nicht realisiert wurden. Wir schlugen vor, jemanden zu finden, der dem Tier viel Zeit und Zuwendung geben kann. Dies ist mit dem Bruder dieses Katers in der Nachbarschaft nämlich gelungen. Aber sie wollte den Kater behalten. Unser Garten grenzt an 7 weitere. Auch dort sucht der Kater Anschluss, flitzt in die Häuser bis ins Dachgeschoss, verkratzt Terrassentüren, markiert in Gärten und an Wänden. Eine Nachbarin schrieb daraufhin in einem Brief, dass sie die Stadt informieren wolle, wenn dies nicht aufhört. Daraufhin besorgte die Besitzerin eine Katzenabweisende Pflanze. Der Erfolg blieb aus. Aus Verzweiflung stimmten wir zu, die „ Freigängerzeiten“ der beiden zu versetzen: unser Kater sollte nachts draußen sein und Tags drinnen, der andere umgekehrt. Allabendliche Whatsappnachrichten sollten dies regeln. Das System ist jedoch nicht zuverlässig genug. Oftmals ist die Besitzerin über lange Zeiträume nicht da. Dann übernehmen Freunde und Nachbarn zwar das Füttern- der Kater kommt nur oftmals nicht nach Hause und sucht bei uns sein Revier. So kommt es, dass wir oft Verletzungsbedingt oder aufgrund der bedrohlichen Umstände, rund um die Uhr einen maunzenden Kater im Haus haben, während der andere unseren Garten markiert. Nun haben wir wieder zu einem Gespräch geladen, weil ich den Konflikt sehr gerne ruhig und sachlich klären möchte. Wir sind jedoch am Ende unserer Belastbarkeit angekommen und brauchen deshalb Argumente und Maßnahmen, die der Gesetzgeber in der oben genannten Situation anbietet. Es kann nicht sein, dass wir unser Tier in unserem Haus schützen müssen, damit es auf dem eigenen Grundstück nicht von einem freilaufenden Kater stark verletzt wird. Was können wir tun, an wen könnten wir uns sonst noch wenden? Herzlichen Dank und viele Grüße! 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dass Sie nach wie vor eine gütliche Lösung finden wollen, halte ich für sinnvoll, weil sich aus solchen Anlässen nicht selten langwierige Streitigkeiten ergeben. Da die bisherigen Gespräche bzw. Vereinbarungen ungeeignet waren, ist es ratsam das nächste Gespräch vielleicht bei einer Mediationsstelle zu führen, um einer getroffenen Vereinbarung mehr Gewicht verleihen bzw. verbindlicher zu machen. Schließen Sie sich auch mit anderen geschädigten Nachbarn zusammen, um der Katzenhalterin das Ausmaß der Schäden und Verletzungen, die deren Kater anrichtet vor Augen zu führen.
 
Rechtlich sind hier zwei zivilrechtliche Bereiche betroffen.
Zum einen muss die Besitzerin als Halterin des Angreifers gemäß § 833 BGB für die Schäden, die ihr Kater anrichtet haften (Tierarztkosten sowie Fahrtkosten dorthin). Da Sie schreiben, dass es Zeugen gibt, könnten Sie hierdurch den erforderlichen Nachweis führen, dass dieser Kater Ihren Kater regelmäßig verletzt.
 
Zum anderen könnte ein (Unterlassungs-)anspruch gegen die Besitzerin geprüft werden, ihn so zu halten, dass er Ihren Kater nicht mehr verletzt, so hat z.B. das Landgericht Bonn im Jahre 2009 entschieden. Diese Rechte als Eigentümerin und Besitzerin des Katers ergeben sich aus §§ 903, 862, 1004 Absatz 1 in Verbindung mit § 90a BGB. Da es hierzu jedoch unterschiedliche Rechtsprechung gibt, müsste dies in Ihrem Einzelfall genauer geprüft werden.
 
Versuchen Sie auf dieser Grundlage nochmals eine gütliche und praktikable Lösung zu erreichen und auch schriftlich festzuhalten. 
 

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