Foto: © Ann-Kathrin Fries
Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Leider erlebe ich immer wieder, dass Tierhalter ihre Hunde und Katzen – aus den verschiedensten Gründen – an Dritte verkaufen oder verschenken und im Nachhinein, wenn sie die Abgabe bereuen oder die Umstände sich wieder gebessert haben versuchen, den Hund oder die Katze zurückzubekommen. Dies ist jedoch nicht so einfach.
Da grundsätzlich alle Verträge mündlich und sogar konkludent abgeschlossen werden können um wirksam zu sein (wie z.B. der Einkauf beim Bäcker, Supermarkt, Kiosk usw.), es sei denn im Gesetz ist eine Schriftform oder sogar eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben, wie z.B. beim Kauf eines Grundstücks, ein Erbvertrag, ein Ehevertrag u.a., könnte in Ihrem Fall ein Vertrag wirksam zustande gekommen sein. Weil aus Ihrer Schilderung nicht zu entnehmen ist, dass Sie der Dame für die beiden Katzen einen Geldbetrag gegeben haben, könnte ein mündlicher Schenkungsvertrag vorliegen. Zusammen mit der kurzen händischen Zusammenfassung der Überlassung und der Übergabe der beiden Katzen unter Zeugen, spricht dies für einen Eigentumsübergang auf Sie. Zudem gilt für Sie die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB, wonach vermutet wird, dass der Besitzer einer Sache bzw. eines Tieres, auch Eigentümer desjenigen ist, so dass Sie daher die Herausgabe zunächst ablehnen könnten. Versuchen Sie nur noch per E-Mail oder schriftlich mit ihr zu kommunizieren um in einem möglichen Rechtsstreit Beweise zu haben. Sollte sie auf die Herausgabe bestehen, müsste sie notfalls Klage einreichen, allerdings muss sie dann auch beweisen können, dass sie nach wie vor Eigentümerin der beiden Katzen ist. Spätestens wenn sie einen Anwalt, ein Gericht oder die Polizei einschaltet, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. Speichern Sie zur Sicherheit die gesamte Korrespondenz mit ihr, die schriftliche Zusammenfassung der Übergabe, die Rechnungen, die Sie für die Katzen bereits bezahlt haben und wenn vorhanden bzw. möglich, auch den ursprünglichen „Hilferuf der Dame“, damit die Rechtslage im Einzelnen geprüft werden kann.