zurück zur Übersicht Hund verkauft 08.09.2025 von Michaela K. Hallo zusammen musste mich aus gesundheitlichen Gründen von unserem Mischlingsrüden trennen, den ich selbst erst seit 4 Monaten hatte. Ich habe ihn an eine nette Familie mit Kleinkinder verkauf, weil er bei uns nie Probleme mit Kindern verschiedenen Alters hatte. Nach 1 Woche hat mir nun der neue Besitzer geschrieben das er nur am knurren wäre und versucht habe sein Kind zu beißen, obwohl er vorher videos und Bilder geschickt hat wie er mit den Kindern spielt. In dem Vertrag habe ich vorsichtshalber die Daten der Vorbesitzerin mit angegeben, falls noch Fragen wären die ich nicht beantworten kann. Nun behauptet die Vorsitzerin das er nicht mit Kleinkinder im Haushalt leben kann obwohl sie selbst auch Kleinkinder hatte. Wie verhält sich das jetzt mit dem Kaufvertrag? Muss uch den Hund zurücknehmen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da der Käufer Ihnen den Hund zurückgeben will, den Kauf also rückgängig machen möchte, müsste er z.B. ein Rücktrittsrecht haben. Ein solches Rücktrittsrecht könnte sich entweder aus dem Kaufvertrag zwischen Ihnen beiden ergeben, sei es, dass z.B. eine Probezeit vereinbart wurde oder andere Voraussetzungen für einen Rücktritt genannt sind, etc. oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegt. In Ihrem konkreten Fall kommt die Besonderheit hinzu, dass Ihre Verkäuferin, also die ursprüngliche Eigentümerin involviert ist und die Unverträglichkeit des Hundes mit Kindern zwischen den beiden scheint besprochen worden zu sein? Um die Rechtslage und das sinnvolle weitere Vorgehen beurteilen zu können, müssten daher die Einzelheiten bekannt sein, möglichst beide Kaufvertrag eingesehen werden, wenn vorhanden auch Ihre Verkaufsanzeige oder ähnliches und ob Sie den Hund z.B. als kinderlieb beschrieben haben oder ähnliches. Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einer vertraulichen Beratung prüfen zu lassen, ob Sie den Hund zurücknehmen müssen. Für den Hund hoffe ich, dass er möglichst bald sein endgültiges Zuhause findet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da der Käufer Ihnen den Hund zurückgeben will, den Kauf also rückgängig machen möchte, müsste er z.B. ein Rücktrittsrecht haben. Ein solches Rücktrittsrecht könnte sich entweder aus dem Kaufvertrag zwischen Ihnen beiden ergeben, sei es, dass z.B. eine Probezeit vereinbart wurde oder andere Voraussetzungen für einen Rücktritt genannt sind, etc. oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegt. In Ihrem konkreten Fall kommt die Besonderheit hinzu, dass Ihre Verkäuferin, also die ursprüngliche Eigentümerin involviert ist und die Unverträglichkeit des Hundes mit Kindern zwischen den beiden scheint besprochen worden zu sein? Um die Rechtslage und das sinnvolle weitere Vorgehen beurteilen zu können, müssten daher die Einzelheiten bekannt sein, möglichst beide Kaufvertrag eingesehen werden, wenn vorhanden auch Ihre Verkaufsanzeige oder ähnliches und ob Sie den Hund z.B. als kinderlieb beschrieben haben oder ähnliches. Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einer vertraulichen Beratung prüfen zu lassen, ob Sie den Hund zurücknehmen müssen. Für den Hund hoffe ich, dass er möglichst bald sein endgültiges Zuhause findet.