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Rückgabevertrag Tierschutzverein

von Michaela L.

Guten Tag Ich habe einen Rückgabevertrag für unseren Hund unterschrieben und er sollte am 1.2.2025 übergeben werden was aber nicht stattgefunden hat weil er dem ursprünglichen Tierheim in Spanien zurück geführt werden sollte. Die wollten aber ein neue Orga beauftragen um ihn in Deutschland weiter zu vermitteln. Sie holten ihn aber auch nicht auf eine neue Pflegestelle da sie für so einen schwierigen Hund(er biss sich durch die Familie,hatte eine Futteraggression und Fremde mag er auch nicht) keine freien Pflegestelle haben es würde 2 Monate dauern bis die frei wird.Ich habe die 2 Monate abgewartet.In der Zeit haben wir ihn Begutachten lassen Ärztlich abgescheckt und einen neuen Trainer der sich mit schwierigen Hunden auskennt beauftragt und alle Kosten übernommen.Dann sagte mann mir die Pflegestelle ist abgesprungen. Ich machte Druck das wir ihn selber auf ein Rücktransport setzen würden. Es meldete sich eine Frau als vermittlerin für Deutschland des Spanischen Tierheim. Die uns sagte er kann nicht nach Spanien aber siewürde uns helfen ein Trainer zu finden.Wir zahlten auch diese wieder und hatte leider immer noch massive Probleme. Es sollte wieder eine neue Trainerin kommen die wir aber ablehnten es sei denn mann würde sich an den Kosten beteiligen.Ich fand eine Trainerin 1 Std von uns entfernt mann verbot mir da hin zu gehen ,was mich aber nicht davon abhalten hat. Seit dem machen wir massive Fortschritte, so dass wir ihn behalten möchten. Die Frage ist: Wem gehört der Hund eigentlich, da er Vertraglich nicht abgeholt wurde und auch keine neue Vereinbarung getroffen wurde. Ich hätte gerne das Eigentum geklärt. Das Spanische Tierheim hätte gerne einen neuen eignen Vertrag ohne Orga zu ihren Bedingungen. Das bereitet mir Bauchschmerzen. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich freue mich, dass der Hund so massive Fortschritte machen und Sie ihn behalten wollen.
 
Die Frage nach dem Eigentum ist nicht nur rechtlich sehr kompliziert, sondern in Ihrem konkreten Fall auch durch die vielen Beteiligten, den unterschriebenen „Rückgabevertrag“,  der zusammen mit dem ursprünglichen Vermittlungsvertag vorliegen müsste und den weiteren Vereinbarungen/Absprachen mit dem spanischen Tierheim bzw. der Vermittlerin aus Deutschland für das spanische Tierheim, etc. Ohne all dies und die Einzelheiten zu kennen ist eine Prüfung und Einschätzung nicht möglich.
 
Es ist gut, dass Sie sich vor der Unterschrift beraten lassen wollen, statt mit Bauchschmerzen einen Vertrag zu unterschreiben. Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen und der jeweiligen Korrespondenz zwischen Ihnen und den verschiedenen Beteiligten an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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