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Schutzvertrag / Hund wieder an den Tierschutzverein zurückgeben und Alternativen

von Susanne K.

Sehr geehrte Frau Fries, wir haben einen Hund über einen Tierschutzverein vermittelt bekommen und festgestellt, dass wir den Hund leider wieder abgeben wollen bzw. müssen. Im Vertrag steht "Kann oder will der Halter das Tier nicht mehr angemessen versorgen oder muss ein Tier sein Zuhause verlassen, ist umgehend der Tierschutzverein „****“ zu informieren, damit dieser die Halterschaft wieder an sich nimmt. Der Ablauf der Rückgabe muss mit dem Verein „****“ abgestimmt werden." Bei einem Telefonat mit der Frau vom Tierschutz wurde gesagt, dass wir nun Fotos und Wesensbeschreibung des Tieres an den Verein leiten soll, damit dieser über die Plattform vermittelt werden kann. Bis dahin muss der Hund bei uns bleiben und wir müssen auch Interessenten empfangen, es kann ganz schnell gehen oder lange dauern. Die einzige Alternative, die sie uns angeboten hat ist den Hund in eine Tierpension zu geben für rund 30 Euro pro Tag, da der Verein keine Kapazitäten hat. Sie sagte auch, das steht so im Tierschutzgesetz. Meine Frage ist, ob das wirklich so ist. Wir wollen natürlich das beste für den Hund und es vermeiden, dass er ins Tierheim kommt. Aber wir wollen auch nicht die Arbeit der Vermittlung und im Vertrag steht, dass die Rückgabe abgestimmt wird und nicht vom Verein diktiert und es wird impliziert, dass der Verein die Halterschaft umgehend an sich nicht und damit den Hund abholt. Wie sieht es rein rechtlich aus? Könnten wir den Hund ins Tierheim (nachdem wir 1 bis 2 Wochen auf eine Vermittlung gewartet haben) bringen, wenn der Verein uns keine andere Möglichkeit gibt als ihre Vorgaben, die nicht in dem Vertrag stehen, zu akzeptieren und einen großen Teil der Arbeit bei der Vermittlung zu übernehmen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Unabhängig von der rechtlichen bisher noch nicht höchstrichterlich geklärten Frage, ob Tierschutzverträge Kaufverträge oder eine Art Verwahrungsvertrag sind, müsste der gesamte Tierschutzvertrag vorliegen um zu prüfen, ob sich aus der Regelung, dass der Verein „die Halterschaft wieder an sich nimmt“ bereits ein Rücknahmeanspruch ergibt, der notfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden könnte, weil Sie Ihre Pflicht den Tierschutzverein umgehend zu informieren, zuvor bereits erfüllt haben. Die Regelung, dass ein zurückzugebendes Tier während einer Vermittlungszeit für 30,00 € pro Tag in eine Tierpension zu geben ist, ist im Tierschutzgesetz nicht enthalten.
 
Ich nehme an, dass Sie kein Tierheim finden werden, das den Hund übernehmen kann/möchte und Sie an den Tierschutzverein zurückverweisen wird, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Tierschutzvertrag, wenn vorhanden der Vermittlungsanzeige und der bisherigen Korrespondenz mit dem Verein an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um prüfen zu lassen, ob z.B. im Wege eines Eilverfahrens die Rücknahme des Hundes durchgesetzt werden könnte oder welche anderen Schritte möglich und erfolgsversprechend sind.
 

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