zurück zur Übersicht Freilaufender Hund 14.09.2025 von Sabine W. Aus aktuellem Anlass beschäftigt mich folgende Frage: Situation Ich wohne auf dem Land und habe zwei Hunde, die frei auf einem eingezäunten Grundstück laufen. Des Weiteren zwei Freigänger Katzen. Gegenüber wohnt ein Hund der ständig das ungesicherte Grundstück eigenständig verlässt und durch das Dorf streift. Zwei Fragen 1.Er hat heute eine meiner Katzen angegriffen, die zum Glück unverletzt ist. Wie verhält es sich, sollte er sie verletzten oder sogar töten? 2.Was geschieht wenn er auf mein Grundstück eindringt und einer meiner Hunde ihn verletzt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zum Glück ist Ihre Katze bei dem Angriff nicht verletzt worden. Sollte der Nachbarshund jedoch Ihre Katzen oder Hunde verletzten oder gar töten gilt der gesetzliche Grundsatz gemäß § 833 BGB, dass der Hundehalter für den Schaden den sein Hund verursacht haften muss. Durch den unbeaufsichtigten Freilauf des Hundes stellt dieser nicht nur eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, sondern ist auch selbst in Gefahr im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet zu werden. Neben dieser zivilrechtlichen Haftungsfrage könnte das Verhalten des Hundehalters, das regelmäßige unbeaufsichtigte Laufenlassen des Hundes daher auch einen Verstoß gegen seine Pflichten aus dem Niedersächsischen Hundegesetz darstellen, der mit einem Bußgeld geahndet werden könnte. Versuchen Sie wenn möglich zunächst mit dem Hundehalter zu sprechen und auf die Gefahren, die durch das unbeaufsichtigte Laufen lassen entstehen, hinzuweisen. Sollte das nicht (mehr) möglich sein oder gab es bereits erfolglose Gespräche, könnten das zuständige Ordnungsamt informieren und um Überprüfung bitten. Auf der Internetseite Ihrer Gemeinde sind hilfreiche Informationen und Ansprechpartner zu diesem Themenbereich zu finden. Die Behörde könnte dem Hundehalter bei Bedarf die entsprechenden Auflagen erteilen, damit der Hund nicht mehr ungehindert Freilauf erhält und dies notfalls mit Zwangsgeldern durchsetzen, zusätzlich zu einem möglichen Bußgeld.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zum Glück ist Ihre Katze bei dem Angriff nicht verletzt worden. Sollte der Nachbarshund jedoch Ihre Katzen oder Hunde verletzten oder gar töten gilt der gesetzliche Grundsatz gemäß § 833 BGB, dass der Hundehalter für den Schaden den sein Hund verursacht haften muss. Durch den unbeaufsichtigten Freilauf des Hundes stellt dieser nicht nur eine allgemeine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, sondern ist auch selbst in Gefahr im Straßenverkehr verletzt oder gar getötet zu werden. Neben dieser zivilrechtlichen Haftungsfrage könnte das Verhalten des Hundehalters, das regelmäßige unbeaufsichtigte Laufenlassen des Hundes daher auch einen Verstoß gegen seine Pflichten aus dem Niedersächsischen Hundegesetz darstellen, der mit einem Bußgeld geahndet werden könnte. Versuchen Sie wenn möglich zunächst mit dem Hundehalter zu sprechen und auf die Gefahren, die durch das unbeaufsichtigte Laufen lassen entstehen, hinzuweisen. Sollte das nicht (mehr) möglich sein oder gab es bereits erfolglose Gespräche, könnten das zuständige Ordnungsamt informieren und um Überprüfung bitten. Auf der Internetseite Ihrer Gemeinde sind hilfreiche Informationen und Ansprechpartner zu diesem Themenbereich zu finden. Die Behörde könnte dem Hundehalter bei Bedarf die entsprechenden Auflagen erteilen, damit der Hund nicht mehr ungehindert Freilauf erhält und dies notfalls mit Zwangsgeldern durchsetzen, zusätzlich zu einem möglichen Bußgeld.