zurück zur Übersicht Katze vor der Haustür entführt 17.09.2025 von Sören G. Hallo Frau Fries, unsere Katze wurde ca. 100 Meter von unserer Haustür am helllichten Tag eingepackt und zunächst zum Tierarzt und dann über die Polizei und Haustierrettung in die eine Tierklinik gebracht. Die Tierklinik berechnet 961 Euro für die Versorgung, die im wesentlichen aus der Untersuchung und 3 Infusionen bestand. Rechtlich ist es wohl so, dass der Besitzer dafür aufkommen muss, aber einige Fragen bleiben bei mir offen. 1) Wieso kann jemand einfach eine Katze einpacken ohne zunächst nach den Besitzern zu suchen und dies wird im Sinne des Tierwohls nicht geahndet? 2) Der Kater ist tätowiert- wieso liest niemand dieses Tattoo aus und informiert uns darüber? 3) Wie kann ein Kater, der bis 14.30 Uhr bei seinen Besitzern war bis abends so dehydriert sein, dass er 3 Infusionen für insgesamt 400 Euro plus Mwst braucht (von Freitag Abend bis Samstag Abend)? 4) Wir mussten den Behandlungsvertrag unterschreiben, sonst hätten wir die Katze nicht bekommen und haben auch keinen Rechnungsbetrag genannt bekommen… Wir sind wirklich fassungslos und verzweifelt. Vielen dank für Ihre Hilfe Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verzweiflung angesichts der hohen Rechnung und dem Ablauf. Da die Polizei und die Tierrettung involviert waren und den Kater in die Klinik gebracht haben, nehme ich an, dass er jedenfalls augenscheinlich nicht „gesund und munter“ gewesen sein wird? Ob er jedoch derart dehydriert war, dass gleich mehrere Infusionen notwendig waren, wo sie ihn am Nachmittag noch gesehen haben, sollte tatsächlich tiermedizinisch anhand der tierärztlichen Unterlagen beurteilt werden. Lassen Sie sich von allen Beteiligten (dem ersten Tierarzt, der Polizei, der Tierrettung und der Tierklinik) schriftlich alle vorhandenen Informationen und Dokumente zu dem Einsatz rund um Ihren Kater geben. Von der ersten Tierarztpraxis und der Tierklinik sollten Sie zusätzlich die komplette Kartei fordern, inklusive möglicher Laborergebnisse, Röntgenbilder etc. Um Ihre Fragen detailliert beantworten zu können müssten daneben auch die weiteren Einzelheiten bekannt sein, so z.B. von wem und wann Sie informiert wurden, ob Sie die Person kennen, die ihn zum Tierarzt gebracht hat, ob es hierzu eine Vorgeschichte gibt usw. Wenden Sie sich dann bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die möglichen und sinnvollen weiteren Schritte prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Verzweiflung angesichts der hohen Rechnung und dem Ablauf. Da die Polizei und die Tierrettung involviert waren und den Kater in die Klinik gebracht haben, nehme ich an, dass er jedenfalls augenscheinlich nicht „gesund und munter“ gewesen sein wird? Ob er jedoch derart dehydriert war, dass gleich mehrere Infusionen notwendig waren, wo sie ihn am Nachmittag noch gesehen haben, sollte tatsächlich tiermedizinisch anhand der tierärztlichen Unterlagen beurteilt werden. Lassen Sie sich von allen Beteiligten (dem ersten Tierarzt, der Polizei, der Tierrettung und der Tierklinik) schriftlich alle vorhandenen Informationen und Dokumente zu dem Einsatz rund um Ihren Kater geben. Von der ersten Tierarztpraxis und der Tierklinik sollten Sie zusätzlich die komplette Kartei fordern, inklusive möglicher Laborergebnisse, Röntgenbilder etc. Um Ihre Fragen detailliert beantworten zu können müssten daneben auch die weiteren Einzelheiten bekannt sein, so z.B. von wem und wann Sie informiert wurden, ob Sie die Person kennen, die ihn zum Tierarzt gebracht hat, ob es hierzu eine Vorgeschichte gibt usw. Wenden Sie sich dann bei weiterem Beratungsbedarf mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die möglichen und sinnvollen weiteren Schritte prüfen zu lassen.