zurück zur Übersicht Bitte um rechtliche Hilfe 27.09.2025 von Vanessa P. Ich habe ein Hund vermittelt mit Schutzvertrag. Der Hund stammt von einem Wurf von meiner Hündin. Die Dame hält sich nicht an den Schutzvertrag, ich habe dort auch erwähnt, dass bei Verstoß des Vertrages das ich den hund ihr wieder abnehmen darf. Muss ich dafür jetzt ein Anwalt einschalten? Der Hund bekommt auch Daten futter und ist auch total abgemagert. Ich habe das Veterinäramt eingeschaltet, aber die geben mir keine Auskunft . Ich brauche dringend Ihre Hilfe, ich mach mir extrem Sorgen. Bedanke mich schon mal im voraus MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich an das Veterinäramt gewandt haben, da diese Behörde die artgerechte Hundehaltung, wozu auch die Gabe ausreichenden und geeigneten Futters gehört, überprüfen und mittels Auflagen auch durchsetzen kann. Auch wenn Sie ein nachvollziehbares und dringendes Interesse an Auskünften haben, wird die Behörde Ihnen keine Auskünfte über die Hundehalterin erteilen. Zu überlegen wäre, ob eine Akteneinsicht durch einen Anwalt oder eine Anwältin beantragt werden könnte. Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen die Hundehalterin haben, sei es wegen eines Verstoßes gegen den geschlossenen Tierschutzvertrag oder aufgrund eines gesetzlichen Rücktritts- oder Anfechtungsrecht und ob bzw. wie dies erfolgreich durchgesetzt werden könnte, läßt sich anhand der kurzen Schilderung und ohne Einsicht in den Tierschutzvertrag und die Korrespondenz zwischen Ihnen und der Käuferin an dieser Stelle nicht beurteilen. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist gut, dass Sie sich an das Veterinäramt gewandt haben, da diese Behörde die artgerechte Hundehaltung, wozu auch die Gabe ausreichenden und geeigneten Futters gehört, überprüfen und mittels Auflagen auch durchsetzen kann. Auch wenn Sie ein nachvollziehbares und dringendes Interesse an Auskünften haben, wird die Behörde Ihnen keine Auskünfte über die Hundehalterin erteilen. Zu überlegen wäre, ob eine Akteneinsicht durch einen Anwalt oder eine Anwältin beantragt werden könnte. Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen die Hundehalterin haben, sei es wegen eines Verstoßes gegen den geschlossenen Tierschutzvertrag oder aufgrund eines gesetzlichen Rücktritts- oder Anfechtungsrecht und ob bzw. wie dies erfolgreich durchgesetzt werden könnte, läßt sich anhand der kurzen Schilderung und ohne Einsicht in den Tierschutzvertrag und die Korrespondenz zwischen Ihnen und der Käuferin an dieser Stelle nicht beurteilen. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.