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Vorauszahlung an den Züchter vor Erwerb eines Welpen

von Daniela B.

Guten Tag, Ich würde bitte erfahren, ob es die gängige Praxis ist, das der Züchter nach einer Anzahlung von 500 Euro als Vorreservierung , den vollständigen Restbetrag von 1500 Euro schon 2 bis 3 Wochen vor Abholung verlangt? Dazu kommt auch die zusätzliche Finanzierung der 2.Grundimmunisierung, da die Abholung erst in der 13. Lebenswoche erfolgen kann. Gibt es zu so einem Procedere rechtlich verbindliche Aussagen? Was ist aktuell das übliche Verfahren? Herzlichen Dank für die Auskunft zu diesem Thema.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Nach meiner Erfahrung ist es üblich, dass Züchter bzw. Verkäufer sich einen ersten Betrag zahlen lassen, unterschiedlich sind die Bezeichnungen (Reservierungsgebühr oder Anzahlung) hängt von den Einzelheiten ab. Dass jedoch Wochen vor der Abholung der gesamte Kaufpreis gezahlt werden muss, ist in meiner Praxis jedenfalls unüblich. Im Wege der Vertragsfreiheit können Sie und der Verkäufer dies jedoch vereinbaren, wenn Sie damit einverstanden sind. Auch hinsichtlich der Finanzierung der zweiten Impfung, hängt die Antwort ebenfalls von den Einzelheiten und Ihrer individuellen Vereinbarung mit dem Züchter ab. So werden Hundewelpe oft mit acht Wochen übergeben und der Kaufpreis des Züchters ist danach kalkuliert. Ist nun von Seiten des Käufers erst eine spätere Abholung vereinbart/gewünscht und fällt die eigentlich beim Käufer fällige zweite Impfung in diese Zeit, muss sie vom Züchter durchgeführt werden. Wie mit diesen Kosten zu verfahren ist, also wer diese bezahlt, kann frei zwischen Ihnen vereinbart werden und sollte zur Sicherheit schriftlich bzw. im Kaufvertrag festgehalten werden.
 

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