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Pflegehunde - Verein

von Ally P.

Wie hatten zwei Pflegehunde bei uns, mit denen wir nach Absprache vom Verein regelmäßig beim Tierarzt waren, es war soweit alles okay und die Tiere sind gesund, einer der beiden Hund hat zwar leichtes übergewicht aber auch da meinte die Tierärztin es ist in Ordnung. Nun wollten wir den einen Hund adoptieren, es sollte eine Vorkontrolle zu uns kommen und es sollte alles besprochen werden. Jedoch kam die Vorkontrolle ohne Anmeldung zu uns , ich also die Person die den Hund adoptieren möchte war nicht zu Hause und meine Mutter hatte 40 Grad Fieber und war krank, trotzdem kam die Frau in unserer Wohnung, die Wohnung war zwar unordentlich aber man konnte drin leben. Anscheinend hat diese Person dann der Vermittlerin erzählt, wir vernachlässigen die Hunde und es geht ihnen nicht gut, wir wohnen zwar im Plattenbau aber es ist viel Grün um uns. Also für Hund trotzdem schön. Leider hat die Person selbst die Helligkeit von unserem Flurlicht kritisiert und nicht wirklich geschaut wie es dem Hund geht. Also habe ich mich beim Verein beschwert und es hieß es wird nochmal eine zweite Vorkontrolle geben. Am Freitag war diese Vorkontrolle, jedoch war es nie als Vorkontrolle gedacht, es kamen zwei vermittlerinnen und beide Hunde wurden aus ihrem Wohnumfeld gerissen, verabschieden war nicht erlaubt. Die Hunde wurden noch am selben Abend mehrere Stunden weit weg gefahren, eine von ihnen hasst Auto fahren. Seitdem bekommen wir kaum Infos, dem einen Hund geht es auf der neuen Stelle sehr schlecht und ich möchte sie gerne zurückholen. Habe ich irgendwelche Optionen? Ich kann alles belegen, dass es ihr gut ging, wir wollten mit ihr zum Tierarzt jedoch hat uns der Verein das nicht erlaubt. Kann uns der Verein die Tiere entziehen obwohl es ihnen jetzt schlechter geht und wir einen der Hunde adoptieren wollten ?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie sich überrumpelt fühlen und sich Sorgen machen. Dennoch bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Da es sich bei beiden Hunden unproblematisch um Pflegehunde handelte, nehme ich an, dass es auch einen schriftlichen (oder auch nur mündlichen) Pflegestellenvertrag gibt, der die Einzelheiten und Bedingungen der Inpflegenahme regelt. Rechtlich handelt es sich um einen Verwahrungsvertrag, bei dem der Tierschutzverein grundsätzlich das Eigentum an dem Hund behält und einen Herausgabe- bzw. Rückgabeanspruch gegen die Pflegestelle hat. Ob das auch in Ihrem Fall so ist oder ob sich aus dem Pflegestellenvertrag etwas anderes ergibt und Sie einen Rückgabeanspruch gegen den Tierschutzverein oder ein Recht auf Übernahme des Hundes haben könnten, hängt von dem Vertragstext ab, den Sie mit dem Verein geschlossen haben. Dieser müsste daher vorliegen und geprüft werden.
 
Sollten Sie sich mit dem Verein nicht zwischenzeitlich gütlich geeinigt und die gewünschte Hündin wieder bei sich haben, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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