zurück zur Übersicht Hodenhochstand 16.10.2025 von Karin B. Hallo ich habe einen 10 Wochen alten Australien Shepherd von einer Frau gekauft die keine Züchterin ist. Als der Welpe 12 Wochen alt war stellte der TA einen Hodenhochstand fest.Der kann noch kommen sagte er.Bei Der nächsten Untersuchung beim TA mit 4.5 Monaten war der Hoden immer noch nicht abgestiegen. Ich hatte der Züchterin gesagt das der Rüde einen Hodenhochstand hat, das es wahrscheinlich eine Erbsache sei.Sie sagt nur mit dem Zuchtrüden sei alles in Ordnung Da mein Rüde ja operiert werden muss, kann ich von der Züchterin eine Beteiligung an den Kosten verlangen,.,?? Oder eine Kaufpreis Minderung? Der Rüde hat 1500.- € gekostet und wird in 14 Tagen 6 Monate alt. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Krankheit Kryptorchismus kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern. Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies davon abhängt, ob die Verkäuferin als gewerbliche Züchterin oder „nur“ als Privatperson im Sinne des BGB gehandelt hat, ob bzw. in welchem Umfang sie die Haftung vertraglich ausgeschlossen hat und ob dieser Ausschluss überhaupt wirksam ist. Für die wichtige rechtliche Einordung der Verkäuferin als Unternehmerin oder Privatperson müssen die Einzelheiten bekannt sein. Hierzu sollten Sie, wenn noch möglich, die Verkaufsanzeige, deren Homepage, SocialMedia Auftritte usw. sichern. Zudem muss der Kaufvertrag, sowie die weiteren übergebenen Unterlagen eingesehen werden (Ahnentafel, Wurfabnahme, Gesundheitszeugnis, etc.). Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Im Falle des Hodenhochstands hat das Landgericht Verden im Jahre 2011 z.B. einer Welpen-Käuferin die begehrte hälftige Rückzahlung des Kaufpreises, sowie den Ersatz der notwendigen Tierarztkosten für die notwendige Behandlung des Hodenhochstands zugesprochen. Ob dieses Urteil auch zu Ihrem Fall „paßt“ müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund der Krankheit Kryptorchismus kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern. Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies davon abhängt, ob die Verkäuferin als gewerbliche Züchterin oder „nur“ als Privatperson im Sinne des BGB gehandelt hat, ob bzw. in welchem Umfang sie die Haftung vertraglich ausgeschlossen hat und ob dieser Ausschluss überhaupt wirksam ist. Für die wichtige rechtliche Einordung der Verkäuferin als Unternehmerin oder Privatperson müssen die Einzelheiten bekannt sein. Hierzu sollten Sie, wenn noch möglich, die Verkaufsanzeige, deren Homepage, SocialMedia Auftritte usw. sichern. Zudem muss der Kaufvertrag, sowie die weiteren übergebenen Unterlagen eingesehen werden (Ahnentafel, Wurfabnahme, Gesundheitszeugnis, etc.). Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Im Falle des Hodenhochstands hat das Landgericht Verden im Jahre 2011 z.B. einer Welpen-Käuferin die begehrte hälftige Rückzahlung des Kaufpreises, sowie den Ersatz der notwendigen Tierarztkosten für die notwendige Behandlung des Hodenhochstands zugesprochen. Ob dieses Urteil auch zu Ihrem Fall „paßt“ müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.