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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Auch wenn Sie nur zufällig davon erfahren haben, nehme ich an, dass Sie erleichtert darüber sind, dass der Kater lebt und es ihm anscheinend gut geht.
Zu der Frage, ob die „Finder“ den Kater einfach behalten dürfen, ist wichtig, dass Sie schreiben, dass Sie sich in der Praxis mit dem Paar darüber einig geworden sind, dass diese ihn übernehmen können. Damit dürfte ein mündlicher Vertrag geschlossen worden sein (falls Sie keinen Geldbetrag erhalten haben, dürfte es sich um eine Schenkung handeln) und es scheint ein Eigentumsübergang stattgefunden zu haben. Ob das Paar in der Zeit zwischen dem Zulaufen und dem Besuch beim Tierarzt eine strafbare Fundunterschlagung begangen haben könnte, läßt sich ohne weitere Einzelheiten nicht beurteilen.
Um zu beurteilen, ob sich der Tierarzt falsch verhalten hat, müssten die Einzelheiten bekannt sein. Da der Tierarzt naturgemäß die rechtlich komplizierte Frage nach dem Eigentümer weder prüfen noch beantworten kann, ist fraglich, ob er verpflichtet war, z.B. durch das Festhalten des Katers bzw. die Weigerung, den Kater den Überbringern zurückzugeben, Ihnen Ihr Eigentum wieder zu verschaffen. Da Sie dort nicht angerufen haben, konnte er nicht wissen, dass Sie bereits auf dem Weg waren und kurze Zeit später da sein würden.
Gehandelt hat der Tierarzt aber, da TASSO wahrscheinlich durch ihn die Kenntnis erhalten hat, dass dieser Kater gerade bei ihm ist und TASSO Sie informieren konnte. Wenden Sie sich daher zur Klärung an den Tierarzt, lassen sich den Ablauf genau erklären und informieren ihn vorsorglich, dass Sie für den Fall, dass Ihr anderer Kater dort von anderen Personen zur Behandlung gebracht wird, informiert werden wollen.