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Kater einfach wieder mitgegeben

von Nadine S.

Hallo, wir haben am 7.10. einen Anruf von Tasso bekommen das unser Kater beim Tierarzt um die Ecke ist. Wir haben ihn seit Ende Mai vermisst. Ich habe beim Tierarzt nicht angerufen sondern bin direkt losgefahren. Beim Tierarzt hatte man das paar mit meinem Kater einfach wieder nach Hause gelassen. Die Schwester rannte dann hinterher und holte sie zurück. (Wir sind uns in der Praxis übereingekommen das sie ihn übernehmen können) er schläft mit im Bett usw. Und sie wollten ja eh einfach wieder fahren. Wir haben aber auch noch seinen Bruder. Den möchten wir behalten. Mir hat die Situation aber Angst gemacht da wir noch nicht mal erfahren hätten das sie da gewesen sind wenn mich Tasso nicht informiert hätte. Darf der Tierarzt so einfach handeln? Dürfen sie unseren Kater der ihnen wohl Mitte Juni zugelaufen ist einfach behalten? Ich möchte niemanden anzeigen aber ich möchte das gerne mit dem Tierarzt klären wenn unser anderer Kater dort abgegeben wird möchte ich natürlich informiert werden. Wir dachten in der Zwischenzeit er wäre tot er war im Mai Grade mal 10 Monate alt.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

 Auch wenn Sie nur zufällig davon erfahren haben, nehme ich an, dass Sie erleichtert darüber sind, dass der Kater lebt und es ihm anscheinend gut geht.
 
Zu der Frage, ob die „Finder“ den Kater einfach behalten dürfen, ist wichtig, dass Sie schreiben, dass Sie sich in der Praxis mit dem Paar darüber einig geworden sind, dass diese ihn übernehmen können. Damit dürfte ein mündlicher Vertrag geschlossen worden sein (falls Sie keinen Geldbetrag erhalten haben, dürfte es sich um eine Schenkung handeln) und es scheint ein Eigentumsübergang stattgefunden zu haben. Ob das Paar in der Zeit zwischen dem Zulaufen und dem Besuch beim Tierarzt eine strafbare Fundunterschlagung begangen haben könnte, läßt sich ohne weitere Einzelheiten nicht beurteilen.
 
Um zu beurteilen, ob sich der Tierarzt falsch verhalten hat, müssten die Einzelheiten bekannt sein. Da der Tierarzt naturgemäß die rechtlich komplizierte Frage nach dem Eigentümer weder prüfen noch beantworten kann, ist fraglich, ob er verpflichtet war, z.B. durch das Festhalten des Katers bzw. die Weigerung, den Kater den Überbringern zurückzugeben, Ihnen Ihr Eigentum wieder zu verschaffen. Da Sie dort nicht angerufen haben, konnte er nicht wissen, dass Sie bereits auf dem Weg waren und kurze Zeit später da sein würden.
 
Gehandelt hat der Tierarzt aber, da TASSO wahrscheinlich durch ihn die Kenntnis erhalten hat, dass dieser Kater gerade bei ihm ist und TASSO Sie informieren konnte. Wenden Sie sich daher zur Klärung an den Tierarzt, lassen sich den Ablauf genau erklären und informieren ihn vorsorglich, dass Sie für den Fall, dass Ihr anderer Kater dort von anderen Personen zur Behandlung gebracht wird, informiert werden wollen.
 
 
 

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