zurück zur Übersicht Halterwechsel 24.10.2025 von Petra B. Sehr geehrte Damen und Herren, Wir haben folgendes Problem: Eine Katzenhalterin hatte vor ca. 3 Jahren ihren noch jungen Kater über Tasso gesucht. Er lief uns zu, wir haben ihn gemeldet und sie konnte ihn bei uns abholen. Er blieb nicht bei ihr und kam immer wieder zu uns. (Sie hatte eine neue Katze.) Schließlich wollte sie ihn nicht mehr abholen. Wir und andere Leute in unserer Straße haben ihn gefüttert. Die Halterin brachte mir seinen Impfpass und erlaubte mir, ihn impfen zu lassen, wir standen telefonisch in Kontakt. Ich ließ ihn impfen, auf eigene Kosten. (Er war bereits kastriert, gechipt und hatte schon die 1. Impfung erhalten.) Ein Paar aus der Nachbarschaft hat ihn dann aufgenommen, ich habe dem Paar den Impfpass übergeben, die 1. Halterin war einverstanden. Das genannte Paar möchte jetzt den Kater wieder impfen lassen und eine Tierkrankenversicherung abschließen. Sie haben die 1. Halterin gebeten, ihre „Besitzrechte“ zu aufzugeben, doch das lehnt sie ab. Das Paar kann ihn auch nicht bei Tasso anmelden, da ja die 1. Halterin schon dort eingetragen ist. Die 1. Halterin hat offensichtlich nichts dagegen, wenn andere Menschen die Verantwortung und die Kosten für ihr Tier übernehmen, möchte ihren „Besitz“ aber nicht aufgeben. Die Frage an Sie: Gibt es irgendetwas, was wir tun können? Das genannte Paar hat bereits sehr freundlich versucht, die Dame zu überzeugen, aber jetzt ignoriert sie Anrufe und Nachrichten. Haben Sie einen Rat für uns? Wie können wir einen offiziellen Halterwechsel erreichen? Schriftlich habe ich nur SMS Kommunikation, die belegt, dass mir der Impfpass von der 1. Halterin übergeben wurde und dass sie mit der Impfung einverstanden war. Danke für Ihre Mühe und viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier wäre zu prüfen, ob nicht eine Übereignung mit dem erteilten Einverständnis der Aufnahme des Katers durch das Paar und der Aushändigung des Impfausweises an diese beiden schon stattgefunden haben könnte, allerdings sprechen die aktuelle Anfrage des Paares mit der Bitte um Übertragung der „Besitzrechte“ und dem Widerspruch der Erstbesitzerin dagegen. Hier kommt es daher ganz besonders auf die Einzelheiten der bestehenden Absprachen nicht nur zwischen den beiden Parteien, sondern auch zwischen Ihnen und der Erstbesitzerin an. Sichern Sie und das Paar daher, wenn noch möglich die vorhandene Kommunikation. Ob und wie die Erstbesitzerin entweder zu einer Übereignung des Katers auf das Paar oder zu der Beteiligung an den bisherigen oder wenigstens an den zukünftigen Futter- und Tierarztkosten verpflichtet (und so vielleicht umgestimmt) werden kann, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, um möglichst kurzfristig eine verbindliche Klärung herbeizuführen, die zur Klarheit und Beweisbarkeit auch schriftlich festgehalten werden sollte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier wäre zu prüfen, ob nicht eine Übereignung mit dem erteilten Einverständnis der Aufnahme des Katers durch das Paar und der Aushändigung des Impfausweises an diese beiden schon stattgefunden haben könnte, allerdings sprechen die aktuelle Anfrage des Paares mit der Bitte um Übertragung der „Besitzrechte“ und dem Widerspruch der Erstbesitzerin dagegen. Hier kommt es daher ganz besonders auf die Einzelheiten der bestehenden Absprachen nicht nur zwischen den beiden Parteien, sondern auch zwischen Ihnen und der Erstbesitzerin an. Sichern Sie und das Paar daher, wenn noch möglich die vorhandene Kommunikation. Ob und wie die Erstbesitzerin entweder zu einer Übereignung des Katers auf das Paar oder zu der Beteiligung an den bisherigen oder wenigstens an den zukünftigen Futter- und Tierarztkosten verpflichtet (und so vielleicht umgestimmt) werden kann, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, um möglichst kurzfristig eine verbindliche Klärung herbeizuführen, die zur Klarheit und Beweisbarkeit auch schriftlich festgehalten werden sollte.