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Zurückholen eines Hundes nach Verkauf

von Tatjana S.

Hallo, am 27.5.09 haben wir unseren geliebten Schäferhund Rüden Cola ab gegeben. Wir haben einen Vertrag gemacht in dem steht das er gegen Anzahlung von 200€ abgeholt wird und der Restbetrag jeweils zum 1. des Monats in höhe von 100€ per Überweisung bezahlt wird (insgesamt 500€). Gleich zum 1. Termin gab es Probleme und mit fast 2 Wochen verspätung kam sie zu uns und brachte die erste Rate. Die 2. Rate bezahlte sie dann garnicht und antwortete auch nicht mehr auf Anrufe von uns. Zudem erfuhren wir von ihrer Schwester mit der sie eigentlich kein Kontakt hatte und erst durch uns sie wiedergetroffen hatte, das sie uns belogen hatte. nach einigen weiteren Wochen ging sie dann ans Telefon und sagte sie könne wegen persönlicher Probleme erst zum 1.9. bezahlen. Aber auch dies erwies sich als Lüge. Dannach erfuhren wir von ihrer Schwester (der sie zu dem Zeitpunkt auch noch Geld schuldete und deshalb auch kein Kontakt mehr mit ihr dann hat/hatte)das wir ihr den Hund angeblich krank übergeben hätten und sie den Restbetrag nun nicht mehr bezahlen will. Das ist natürlich Blödsinn, ich habe Belege das ich den Hund kurze Zeit vorher erst Impfen, entwurmen, entflohen lassen hab und er auch frisch Kastriert und geröncht worden war (HD u. Wirb.säule). Da wir sie über Handy nun endgültig nicht mehr erreichen konnten schrieben wir am 3.11.09 einen Brief an sie (von dem ich eine Kopie auf dem Rechner habe)per Einschreiben mit Rückschein von dem wir leider bis Heute nichts zurück bekommen haben das sie uns das Geld oder den Hund bis spätestens 5 Tage nach öffnen des Briefes an uns übergibt oder wir den Vertrag sonst auflösen würden. Seit her ist von der Frau nichts mehr zu hören... wir sind auch zu ihrer Adresse gefahren aber dort trafen wir niemanden an. Nun würde ich gerne wissen was wir überhaupt noch machen können, welch Rechte wir noch haben und ob es vielleicht möglich ist mit Hilfe von Tasso anhand von Plakaten oder so auf unsere Geschichte Aufmerksam zu machen ? MfG, T.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Theoretisch müssten Sie sich entscheiden, ob Sie den Hund zurück haben wollen oder ob Sie ihn bei der Frau belassen und die restliche Summe des Kaufpreises geltend machen wollen. Da aber seit Ihrem letzten Brief an die Käuferin fast ein Jahr vergangen ist und Sie sie schon damals nicht an der angegebenen Adresse angetroffen haben, dürfte es schon allein aufgrund dieser Tatsachen schwer sein, Ihren möglicherweise bestehenden Anspruch überhaupt geltend zu machen.

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