zurück zur Übersicht Bekannte möchte Hund zurück 28.10.2025 von Waltraud L. Hallo, ich hoffe Sie können mir einen Rat geben. Mein Ex Mann hat von gemeinsamen Bekannte Anfang Juni diese Jahres deren Hund Daisy bekommen , weil die Bekannten sich nicht so richtig um den Hund kümmern konnten. Er hat alles vom Hund erhalten( Impass, Hundebett, Fressnapf, Leine und Spielzeug). Sie meinte er möge sich in jeglich Hinsicht umd den Hund kümmer, versichern , regestrieren, zum Tierarzt gehen und anmleden. Dies hat er auch gemacht Im September dieses Jahres kamen die Bekannten dann an das Sie den Hund wieder haben wollten, da sie ja meinten das sich mein Ex Mann nicht kümmern würde. Nun kam heute ein Brief von deren Anwalt bei uns an, mit der Aufforderung den Hund rauszugeben, da ja mein Ex Mann, nach deren Meinung nicht der rechtmäßige Besitzer sei. Was können wir jetzt machen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aus den verschiedensten Gründen schweren Herzens abgeben müssen, aber nachträglich das Tier wieder zurückhaben wollen, sei es, dass sich die eigenen Umstände wieder gebessert haben, die Abgabe bereut wird, etc. Ob Ihr Ex-Mann Eigentümer geworden ist und die Herausgabe verweigern kann, lässt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten und der wahrscheinlich vorliegenden Kommunikation mit der Bekannten rund um den Hund über WhatsApp, E-Mail etc. nicht beurteilen. Da bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, sollte Ihr Ex-Mann sich entweder ebenfalls vertreten oder zumindest über die Rechtslage und die Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aus den verschiedensten Gründen schweren Herzens abgeben müssen, aber nachträglich das Tier wieder zurückhaben wollen, sei es, dass sich die eigenen Umstände wieder gebessert haben, die Abgabe bereut wird, etc. Ob Ihr Ex-Mann Eigentümer geworden ist und die Herausgabe verweigern kann, lässt sich ohne Kenntnis der Einzelheiten und der wahrscheinlich vorliegenden Kommunikation mit der Bekannten rund um den Hund über WhatsApp, E-Mail etc. nicht beurteilen. Da bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, sollte Ihr Ex-Mann sich entweder ebenfalls vertreten oder zumindest über die Rechtslage und die Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.