zurück zur Übersicht Unterlassene Hilfeleistung an einer Katze 04.09.2010 von Andrea R. Unsere Meggy und Kim sind bei Tasso registriert. Es geht um unsere Kim. Kim ist bei unseren unmittelbaren Nachbarn in die Wohnung gegangen und wurde aus Versehen eingesperrt. Im Erdgeschoss war das Fenster gekippt, und unsere Kim hat sich beim Versuch, aus der Wohnung zu kommen im Kippfenster eingeklemmt. Unser Nachbar kam gegen Mitternacht nach Hause, hat unsere Katze aus ihrer Lage befreit und einfach auf dem Vorhof zurückgelassen. Vorher hat er sich noch vergewissert, dass es nicht die Katze seiner Mieter ist. Er behauptet, er hätte nicht gewußt, dass die Katze uns gehört. Sie wohnt nun schon seit über einem halben Jahr bei uns und spielt immer genau mit der Katze seines Mieters. Nach einer Weile hätte er meiner Katze noch eine Decke rausgelegt, denn sie hat noch gelebt!!! Ich habe am nächsten Morgen meine Kim tot aufgefunden. Ich bin so traurig und gleichzeitig wütend: dass sich eine Katze im Fenster einklemmt, das kommt vor. Aber eine schwer verletzte Katze auf der Straße zurückzulassen ohne etwas zu unternehmen, geht für mich gar nicht. Wie ist dazu die aktuelle Rechtslage? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Andrea Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Durch sein Verhalten bzw. durch sein Unterlassen könnte Ihr Nachbar sich strafbar gemacht haben. In Betracht kommen neben einer Unterlassenen Hilfeleistung, Sachbeschädigung, selbstverständlich auch eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes. Erstatten Sie am Besten schriftlich Anzeige und senden diese an die Staatsanwaltschaft. Schildern Sie den Sachverhalt nachvollziehbar und möglichst objektiv, verzichten Sie also auf Kraftausdrücke und Gefühligkeiten. Fügen Sie, wenn vorhanden Beweismittel bei oder falls Zeugen für die Aussage des Nachbarn vorhanden sind, benennen Sie diese mit Namen und Anschrift. Bitten Sie auch darum, über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden. Zusätzlich können Sie auch beim Ordnungsamt Ihrer Stadt diesen Vorfall anzeigen. Neben diesen strafrechtlichen Aspekten, könnten Sie unter Umständen auch einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Nachbarn haben. Ob und in welcher Höhe dieser Anspruch besteht, lässt sich jedoch erst nach Kenntnis aller Einzelheiten beurteilen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Durch sein Verhalten bzw. durch sein Unterlassen könnte Ihr Nachbar sich strafbar gemacht haben. In Betracht kommen neben einer Unterlassenen Hilfeleistung, Sachbeschädigung, selbstverständlich auch eine Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes. Erstatten Sie am Besten schriftlich Anzeige und senden diese an die Staatsanwaltschaft. Schildern Sie den Sachverhalt nachvollziehbar und möglichst objektiv, verzichten Sie also auf Kraftausdrücke und Gefühligkeiten. Fügen Sie, wenn vorhanden Beweismittel bei oder falls Zeugen für die Aussage des Nachbarn vorhanden sind, benennen Sie diese mit Namen und Anschrift. Bitten Sie auch darum, über den Ausgang des Verfahrens informiert zu werden. Zusätzlich können Sie auch beim Ordnungsamt Ihrer Stadt diesen Vorfall anzeigen. Neben diesen strafrechtlichen Aspekten, könnten Sie unter Umständen auch einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Nachbarn haben. Ob und in welcher Höhe dieser Anspruch besteht, lässt sich jedoch erst nach Kenntnis aller Einzelheiten beurteilen.