zurück zur Übersicht Haltung zweier Schäferhunde 20.09.2010 von Anja J. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe im April mir zu meinem Deutschen Schäferhund noch einen zweiten gekauft, diesen aber vergessen, meinem Vermieter zu melden. Jetzt hat dieser am 15.09.10 meinen Ehemann angerufen und ihm mündlich mitgeteilt, dass wegen angeblichen Hundegebells dieser innerhalb 4 Wochen verschwinden müsse. Was kann ich tun bzw. habe ich eine Chance das Tier zu behalten,ohne die Wohnung evtl. zu verlieren? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage beantworten zu können, müssten zunächst einige Dinge vorab geklärt werden. So müsste in Ihrem Mietvertrag nachgeschaut werden was dort zur Tier- bzw. Hundehaltung geregelt ist und ob diese Regelung wirksam ist. Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, ob Sie den ersten Schäferhund mit Erlaubnis des Vermieters halten oder ob Sie auch diesen vergessen haben beim Vermieter zu melden. Darüber hinaus müsste geklärt werden, seit wann der Vermieter bereits von der Haltung des zweiten Hundes wusste und dessen Haltung eventuell stillschweigend duldet. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, ob Ihr Vermieter tatsächlich die Abschaffung des zweiten Hundes fordern darf.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um Ihre Frage beantworten zu können, müssten zunächst einige Dinge vorab geklärt werden. So müsste in Ihrem Mietvertrag nachgeschaut werden was dort zur Tier- bzw. Hundehaltung geregelt ist und ob diese Regelung wirksam ist. Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, ob Sie den ersten Schäferhund mit Erlaubnis des Vermieters halten oder ob Sie auch diesen vergessen haben beim Vermieter zu melden. Darüber hinaus müsste geklärt werden, seit wann der Vermieter bereits von der Haltung des zweiten Hundes wusste und dessen Haltung eventuell stillschweigend duldet. Lassen Sie sich daher ausführlich anwaltlich beraten, ob Ihr Vermieter tatsächlich die Abschaffung des zweiten Hundes fordern darf.