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Meine Katze wurde von Nachbarhunden getötet und die Besitzer haben uns nicht darüber informiert.

von Jasmin L.

Meine Katzen sind Freigänger und dass birgt natürlich Gefahren, das weiß ich auch. Am 10.09.2010 ist es dann passiert. Bei einem seiner Streifzüge ist mein Kater wohl in den Garten unserer Nachbarn 3 Häuser weiter geraten, wo drei Hunde gehalten werden. Leider schaffte es mein Kater nicht sich zu retten und wurde getötet. Die Besitzerin der Hunde hat meine Katze am nächsten Tag im Garten gefunden und hat sie bei sich im Garten verscharrt, doch vorher hat sie unser totes Kätzchen sogar noch Fotografiert. Davon wußte ich allerdings nichts. Ich hab meine Katze 3 Tage lang auch bei denen vorm Haus laut gerufen, hab überall Suchplakate aufgehangen, auch bei uns auf der Straße, sogar mit Foto, hab Zeitungs- und Internetinserate geschaltet und dass alles ohne Erfolg. Ich dachte ja meine Katze hat sich verlaufen oder ist irgendwo eingespeert. Zehn Tage haben wir gehofft und gebankt bis eine Nachbarin der Hundebesitzer meinen Vater ansprach und ihm erzählte, dass am Abend zuvor die Hundebesitzerin auf einer Feier erzählt hat, dass ihre Hunde ja ne Katze Todgemacht hätten und sie noch ein Foto gemacht hatte. Die Nachbarin der Hundebesitzerin war total entsetzt, dass sie uns darüber nicht informiert hatte, denn sie muss gewußt haben, dass es unsere Katze gewesenb ist. Ich bin stocksauer, denn noch immer hat uns die Hundebesitzerin nicht über den Verbleib meiner Katze informiert. Meine Frage: Ich weiß, dass unfälle passieren können, wenn man Katzen den Freigang gewährt, doch dürfen die Hundebesitzer in so einen Fall einfach meine Katze bei sich verscharren und mir den Verbleib meiner Katze Verschweigen? Habe ich nicht ein Anrecht darauf, meine Katze selbst zu Beerdigen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Rein rechtlich könnten Sie Schadensersatzansprüche gegen die Halterin der Hunde haben, da es sich bei dem Kater um Ihr Eigentum handelt, dass von der Dame bzw. von deren Hunden getötet wurde. Auch das Vergraben eines toten Haustieres im Garten ist seit 2007 nicht mehr ohne Weiteres erlaubt. Auch wenn Sie zwar keinen Rechtsanspruch darauf haben, Ihre Katze selbst zu beerdigen, so hätte die Hundehalterin Sie, vorausgesetzt sie wusste mit Sicherheit, dass Sie die Halterin sind, dennoch informieren müssen. Des Weiteren sind Hunde, die unkontrolliert Katzen hetzen, beißen oder reißen, gemäß § 3 Absatz 3 Nr. 6 Landeshundegesetz NRW „gefährliche Hunde“. Ob Sie jedoch eine Anzeige beim Ordnungsamt machen sollten, muss gut überlegt sein, da dies der Beginn eines langen Nachbarschaftsstreits sein könnte.

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