zurück zur Übersicht ehemaliger Besitzer möchte Hund zurück 28.09.2010 von Jarmila H. Sehr geehrte Frau Fries, vor einigen Tagen haben wir aus privater Hand einen Hund gekauft. Es gibt keinen Kaufvertrag, der Impfpass wurde übergeben sowie Lieblingssachen des Hundes. Die Verkäufer gaben den Hund aus Zeitmangel ab. Nun wollen die Verkäufer den Hund zurück, die ganze Familie trauere, sie versuchen uns anhaltend telefonisch zu erreichen. Wir sind nicht bereit, den Hund zurück zu geben, sowohl aus Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Hund als auch den eigenen Kindern gegenüber. Wie sieht das rechtlich aus? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich immer wieder, dass Hundehalter ihre Hunde –aus welchen Gründen auch immer- an Tierheime/Tierschutzorganisationen oder Dritte abgeben und im Nachhinein versuchen, den Hund zurückzubekommen. Obwohl Sie keinen Vertrag unterschrieben haben, so haben Sie dennoch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, haben den Kaufpreis bezahlt und den Hund nebst “Zubehör“ übergeben bekommen. Damit sind Sie Eigentümer des Hundes geworden und müssen den Hund nicht zurückzugeben, nur weil der Verkäufer seinen Beschluss bereut. Spätestens wenn der Herr einen Rechtsanwalt einschaltet oder vor Gericht zieht, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich immer wieder, dass Hundehalter ihre Hunde –aus welchen Gründen auch immer- an Tierheime/Tierschutzorganisationen oder Dritte abgeben und im Nachhinein versuchen, den Hund zurückzubekommen. Obwohl Sie keinen Vertrag unterschrieben haben, so haben Sie dennoch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, haben den Kaufpreis bezahlt und den Hund nebst “Zubehör“ übergeben bekommen. Damit sind Sie Eigentümer des Hundes geworden und müssen den Hund nicht zurückzugeben, nur weil der Verkäufer seinen Beschluss bereut. Spätestens wenn der Herr einen Rechtsanwalt einschaltet oder vor Gericht zieht, sollten Sie sich ebenfalls anwaltlich beraten bzw. vertreten lassen.