zurück zur Übersicht Katze in Nachbars Garten 29.09.2010 von Peter S. Sehr geehrte Frau Fries, wir sind letztes Jahr mit unserem Kater Anton in ein Randgebiet der Stadt Heilbronn gezogen. Am Anfang war alles super. Die Nachbarn waren nett und kamen mit Anton. Anfang Juli diesen Jahres beschwerte sich unser Nachbar, dass unser Kater ion seinem Garten sein Katzenklo eingerichtet hat. Seitdem legt er uns fast täglich einen Haufen Tierkot in die Einfahrt. Ich bezweifle aber, dass der Kot ausschliesslich von unserem Tier ist. Ich habe mit dem Nachbarn schon öfters geredet. Er sieht sich aber im Recht, da Anton auch noch sein Beet kaputt macht. Ein ruhiges Gespräch ist auch nicht möglich, da er und seine Frau sehr schnell laut werden. Letzte Woche habe ich unsere Biomülltonne in unsere Einfahrt gestellt, damit er den Kot dort direkt entsorgt. Am Anfang dachten wir, dass das geklappt hat. Leider warten in den letzten beiden Tagen wieder Kot in unserer Einfahrt. Der Nachbar schlug mir noch vor, unserern Kater in der Wohnung zu halten. Wir sind aber gerade deswegen in die ländliche Umgebung der Stadt gezogen, damit Anton frei laufen darf. Ausserdem laufen in unserer Nachbarschaft noch mindestetn 5 weitere Katzen frei umher. Aber nur unserer macht sein Geschäft in Nachbars Garten!? Auf was muss ich in der Situation achten? Bin ich verpflichtet meinem Kater vorzuschreiben, wo er rumlaufen darf und wo nicht? Darf mein Nachbar mir den Tierkot in die einfahrt legen? Mit freundlichen Grüssen Peter Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHR Kater war, der Anlass des Ärgers war, damit Sie nicht für das Verhalten fremder Katzen haften müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Dieser Anspruch besteht neben den Schadensersatzansprüchen für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHR Kater war, der Anlass des Ärgers war, damit Sie nicht für das Verhalten fremder Katzen haften müssen.