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Tierarzt behandelt Tier falsch

von Tanja T.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Katze hatte eine Gelbfärbung am ganzen Körper.Die behandelnde Klinik teilte mir mit, dass ich die Katze da lassen müsse. Es folgten etliche Untersuchungen und die Katze blieb 4 Tage in der Klinik. Dann teilte man mir mit, dass es besser wäre sie einzuschläfern. Ich fragte nach einer Diagnose, aber diese Frage konnte die TA mir nicht mitteilen. Außer "ein Leberproblem". Ich wechselte den TA. Der TA machte eine Ultraschalluntersuchung und stellte Wurmlarven in der Leber fest. Nach einer Spritze gegen Würmer und Antiobiotika bekam ich meine Katze sofort mit. Ich sollte sie zuhause zwangsernähren und ihr Medizin verabreichen. Die Katze erholte sich und ist wieder gesund. Ich verlangte von der Klinik mein Geld zurück, aber die Klinik weigert sich und besteht auf Zahlung. Ich bin aber der Meinung, dass meinem Tier schon am ersten Tag hätte geholfen werden können, die TA aber nicht in der Lage waren die Krankheit zu erkennen. Das es "nur" Wurmlarven waren und dies von den TA nicht erkannt wurde ist m. E. ein Armutszeugnis für die Klinik. Da der 2 TA sofort richtig gehandelt hat, gehe ich davon aus, dass die TA der Klinik diese Krankheit auch hätten finden müssen, jedoch jegliche Untersuchungen die dafür notwendig waren unterließen. Die Behandlung war m. E. eine Fehlbehandlung und Fehldiagnose. Ich bin nun nicht bereit die 2 Hälfte von 204 Euro zu zahlen, da die notwendige Leistung nicht statt fand und mein Tier zusätzlich leiden musste, damit es in der Klinikkasse klingelt. Ich habe bereits 280 Euro bezahlt und der 2 TA musste auch bezahlt werden. Gesamtkosten ca. 800 Euro. Ich habe jetzt zum 3 Mal mit dieser Klinik Ärger. Krebs bei Katze wurde nicht erkannt, 6 Wochen Behandlung Kosten ca. 400 Euro. Diabetesbehandlung bei Kater hätte fast zum Tode geführt. Wie kann ich dagegen vorgehen? Über eine Rückantwort wäre ich sehr erfreut mit freundlichen Grüßen T.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

In Ihrem Fall ist bedauerlicherweise einiges schief gelaufen. Zu den Pflichten eines Tierarztes zählen neben der Schweige- und der Fortbildungspflicht vor allem die Sorgfalts- und die Aufklärungspflicht. Verstößt er gegen diese Pflichten macht er sich schadensersatzpflichtig. Kann die Sache nicht gütlich geklärt werden und die Klinik besteht weiterhin auf Zahlung der zweiten Rate, könnte die Klinik Sie auf Zahlung verklagen. Lassen Sie sich von dem zweiten behandelnden Tierarzt unverzüglich einen Bericht über den Gesundheitszustand und die Befunde geben, da Sie in einem möglichen Gerichtsverfahren den Diagnose- und Behandlungsfehler der Klinik beweisen müssen. Ob Sie zu Recht die Zahlung der Restsumme verweigern können, kann erst nach Kenntnis des gesamten Sachverhaltes und des tierärztlichen Berichts beantwortet werden.

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