zurück zur Übersicht Hund beißt Hund durch den Zaun 10.10.2010 von Ilona M. Sehr geehrte Frau Fries, vor kurzem ging ich mit meinen beiden Hunden (8+16J) spazieren. Ich ging einen Weg entlang Richtung Feld und leinte meinen Oldie ab, den anderen hielt ich an der Flexi. Rechter Hand von mir gab es Häuser mit Garten, umzäunt. Als ich eines dieser Häuser passierte, bellte es urplötzlich neben mir, mein angeleinter Hund stürzte zum Zaun, ich hielt ihn zurück, da der darin befindliche Hund seine Schnauze durch die Bretter des Zaunes steckte. In der Hektik muß mein Oldie zum Zaun getrottelt sein und der Hund biß ihn ins Gesicht. Er lief schreiend Richtung Straße, aus der wir kamen und ich hatte Mühe vor ihm dort zu sein, damit er nicht noch überfahren wird. Beim TA stellte sich ein tiefes Loch unter dem Auge, ein Kratzer an der Nase und 2 tiefe Löcher im Zahnfleisch fest. Ich nahm mir vor, die Leute darauf hinzuweisen, dass ihr Hund die Schnauze durch den Zaun stecken kann, was ja vielleicht auch für ein Kind mal gefährlich werden könnte. Am nächsten Tag sah ich im Park tatsächlich eine junge Frau mit besagtem Hund und ich erzählte ihr vom Vortag. Sie schien sichtlich geschockt und verwies auf die Warnschilder am Grundstück, wollte wohl aber mit Familienangehörigen besprechen, ob man am Zaun etwas ändern könnte. Bis heute ist nichts passiert und von mehreren Leuten habe ich jetzt erfahren, dass er Hund dafür bekannt wäre und vor kurzem einen Yorkimix durch den Spalt gezogen und fast totgebissen hätte. Die Besitzer hätten nur gesagt, man solle eben Abstand halten, dann würde auch nichts passieren. Mich würde jetzt einfach interessieren, ob die Leute den Zaun nicht so bauen müssten, dass weder Mensch noch Tier verletzt werden können, denn diese Ignoranz gibt mir jetzt doch zu denken? Vielen Dank und viele Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wer einen “gefährlichen“ Hund hält, ist nicht nur dafür verantwortlich für den Schaden aufzukommen, den dieser Hund anrichtet, sondern trägt ebenso dafür die Verantwortung andere Menschen, Tiere und Gegenstände vor diesem Hund zu beschützen. Die oft verwendeten Schildern mit der Aufschrift “Warnung vor dem Hunde“ befreien den Hundehalter nicht von dieser Pflicht. Sie können überlegen, ob Sie die Tierarztkosten für den Biss Ihres Oldies geltend machen. Davon unabhängig sollten Sie den Vorfall jedoch schriftlich dem Ordnungsamt anzeigen und um die Überprüfung der Haltungsbedingungen bitten. Versuchen Sie die Halter des verletzten Yorkimixes und weitere Zeugen oder Betroffene ausfindig zu machen und die Anzeige mit ihnen zusammen zu erstatten. Zeugen und Beweismittel sind in einem solchen Verfahren immer von Vorteil.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wer einen “gefährlichen“ Hund hält, ist nicht nur dafür verantwortlich für den Schaden aufzukommen, den dieser Hund anrichtet, sondern trägt ebenso dafür die Verantwortung andere Menschen, Tiere und Gegenstände vor diesem Hund zu beschützen. Die oft verwendeten Schildern mit der Aufschrift “Warnung vor dem Hunde“ befreien den Hundehalter nicht von dieser Pflicht. Sie können überlegen, ob Sie die Tierarztkosten für den Biss Ihres Oldies geltend machen. Davon unabhängig sollten Sie den Vorfall jedoch schriftlich dem Ordnungsamt anzeigen und um die Überprüfung der Haltungsbedingungen bitten. Versuchen Sie die Halter des verletzten Yorkimixes und weitere Zeugen oder Betroffene ausfindig zu machen und die Anzeige mit ihnen zusammen zu erstatten. Zeugen und Beweismittel sind in einem solchen Verfahren immer von Vorteil.