zurück zur Übersicht Vertragsrecht Kauf eines Hundes in Deutschland 26.10.2010 von Beat S. Sehr geehrte Frau Fries! Im Frühling kauften wir von einer Züchterin in Worms einen Barsoi. Der Hund entwickelte sich nicht nach unseren Vorstellungen. Er verschwand sogar einen ganzen Tag. Deshalb beschlossen wir zum Wohle des Hundes ihn weiterzugeben. Wir erfuhren von Hundekennern, dass der Barsoi kein einfacher Hund sei. Wir informierten die Züchterin von unserem Vorhaben. Ausserdem forderten wir sie auf, uns die dazugehörigen Papiere auszuhändigen. Sie war überrascht von unserer Entscheidung. Gleichzeitig weigerte Sie sich, die Originalpapiere auszuhändigen. (Im Kaufvertrag war dies jedoch so vorgesehen) Kurze Zeit später entwischte der Hund erneut. Sie war insgesamt 3 Tage lang verschwunden. Meine Freundin informierte sofort alle Tierärzte in der Umgebung, die Gemeindsbehörden und das Tierheim. Am dritten Tag erhielten wir einen Anruf vom Tierheim mit dem Hinweis, dass der Hund von der Besitzerin "Züchterin" mit den Orginalpapieren abgeholt wurde. Für uns stellt sich nun folgende Fragen: 1) Wie kommen wir wieder zu unserem Hund? 2) Wie kommen wir zu den Orginalpapieren? Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen im voraus bestens. Mit freundlichen Grüssen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn die Verkäuferin den Hund und die Originalpapiere noch im Besitz hat, könnten Sie sie auf Herausgabe des Hundes und der Papiere verklagen. Die Erfolgsaussichten und Kosten eines solchen Verfahrens können erst nach Kenntnis aller Umstände und insbesondere des Kaufvertrages bewertet werden. Zu prüfen wäre u.a. ob der Kaufpreis vollständige gezahlt wurde, ob es einen Eigentumsvorbehalt oder ein Vorkaufsrecht der Züchterin gab, aus welchem Grund die Züchterin und nicht Sie vom Tierheim über den Fund des Hundes informiert wurden etc.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn die Verkäuferin den Hund und die Originalpapiere noch im Besitz hat, könnten Sie sie auf Herausgabe des Hundes und der Papiere verklagen. Die Erfolgsaussichten und Kosten eines solchen Verfahrens können erst nach Kenntnis aller Umstände und insbesondere des Kaufvertrages bewertet werden. Zu prüfen wäre u.a. ob der Kaufpreis vollständige gezahlt wurde, ob es einen Eigentumsvorbehalt oder ein Vorkaufsrecht der Züchterin gab, aus welchem Grund die Züchterin und nicht Sie vom Tierheim über den Fund des Hundes informiert wurden etc.