zurück zur Übersicht Katzen verrichten ihr "Geschäft" in Nachbars Garten 27.10.2010 von Gerlinde G. Guten Tag Frau Fries, so ähnlich wie unser Anliegen war bereits eine Frage, von einer Mieterin. Bei uns ist die Sachlage so: Wir haben ein Haus gebaut, neben uns auch alles Eigentumshäuser. Wir haben zwei Katzen. Der Nachbar beschwert sich in Abständen, dass unsere Katzen unter und auf das Caport machen und auf die Wiese, so dass nicht´s mehr wachsen würde. Unzählige andere Katzen aus dem Dorf laufen auch über alle angrenzenden Grundstücke und verrichten ihr Geschäft. Natürlich auch in unseres. Weil wir Verständnis dafür haben beschweren wir uns nicht. Ich habe nach einer Beschwerde in Ruhe mit den Nachbarsleuten gesprochen, da wir ja machtlos sind wohin sie machen und ihnen gesagt, wenn sie unsere Katzen sehen dürfen sie diese mit Wasser vertreiben. Trotzdem sie Freigänger sind haben sie selbstverständlich auch ein Katzenklo, welche sie auch gern nutzen - und trotzdem... Angeboten habe ich, den Katzenkot von der Wiese wegzuräumen. Wie schon geschrieben, angeblich wären sie auch auf dem Caportdach gewesen und hätten da ihr großen Geschäft hingemacht. Wir haben aber nicht´s gefunden. Wir würden gern wissen, ob die Nachbarn unsere zwei Katzen zu erdulden haben. Jetzt schon vielen DANK für Ihre freundliche Unterstützung. MfG Gerlinde Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl der Nachbar zwar eine bzw. zwei Katzen dulden muss, hat er jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind, damit Sie nicht für das Verhalten fremder Tiere haften müssen. Versuchen Sie weiterhin die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen, um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass sich Nachbarn über Freigänger ärgern, beschäftigt die Gerichte regelmäßig. Exemplarisch soll das Urteil des Landgericht Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend zwar eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden, kann aber die Abschaffung weiterer Katzen fordern. Obwohl der Nachbar zwar eine bzw. zwei Katzen dulden muss, hat er jedoch Schadensersatzansprüche für zerstörte Pflanzen, Säuberung von verunreinigten Polstern etc. Allerdings muss der Geschädigte beweisen, dass es auch tatsächlich IHRE Katzen sind, die Anlass des Ärgers sind, damit Sie nicht für das Verhalten fremder Tiere haften müssen. Versuchen Sie weiterhin die Angelegenheit friedlich aus der Welt zu schaffen, um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.