zurück zur Übersicht Aufklärungspflicht der Tierklinik bei verletzter Fundkatze 07.11.2010 von Trepte T. Sehr geehrte Frau Fries, vor 15 Tagen habe ich auf meinem angemieteten Grundstück eine schwer verletzte Katze tierärztlich versorgen lassen (u.a. Zwerchfellriss, Beckenbruch). Ich bin zwar vom Tierarzt und der Tierklinik belehrt wurden, dass ich die Kosten bezahlen muss, wenn ich dass Tier behandeln lasse, aber nicht darüber, dass es meine Bürgerpflicht ist unverzüglich das Tier als Fundtier deklarieren zu lassen. Es war auch Samstag abend 19.00 Uhr. Ich habe Montag einen ansässigen Tierschutzverein angefragt, auch dort wurde ich nicht darauf hingewiesen, das Tier als Fundsache zu melden. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2300,-€, die Katze ist auf den Weg der Besserung. Nun ist meine Frage: Hatten die Tierärzte eine Aufklärungspflicht und habe ich unter diesen Umständen Chancen, die Gemeinde an den Kosten zu beteiligen (Habe heute die Katze offiziell gemeldet als Fundtier). Vielen Dank für Ihre Unterstützung. PS: Übernehmen Sie solche Fälle auch Rechtsanwaltlich, Falls ich Kosten einklagen möchte? Mit freundlichen Grüßen Thomas Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine Aufklärungspflicht seitens der Tierklinik hinsichtlich Ihrer Pflicht einen Fund unverzüglich zu melden besteht nicht. Gemäß § 965 BGB hat der Finder seinen Fund “dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten“ anzuzeigen. Da Sie den Eigentümer nicht kannten, hätten Sie den Fund beim Fundbüro oder der Polizei melden müssen. Allerdings könnte man prüfen, ob Ihre Meldung bei dem Tierschutzverein ausreichend war um den behördlichen Status “Fundtier“ herzustellen und so eine Kostentragungspflicht der Gemeinde auszulösen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Eine Aufklärungspflicht seitens der Tierklinik hinsichtlich Ihrer Pflicht einen Fund unverzüglich zu melden besteht nicht. Gemäß § 965 BGB hat der Finder seinen Fund “dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten“ anzuzeigen. Da Sie den Eigentümer nicht kannten, hätten Sie den Fund beim Fundbüro oder der Polizei melden müssen. Allerdings könnte man prüfen, ob Ihre Meldung bei dem Tierschutzverein ausreichend war um den behördlichen Status “Fundtier“ herzustellen und so eine Kostentragungspflicht der Gemeinde auszulösen.