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Nachbar hat unseren Kater ohne unser Wissen impfen lassen

von Clarissa K.

Sehr geehrte Fr. Fries, unsere Tigele ist ein Freigänger. Meist kommt er nur 1x/Woche, frist u. geht. Seit Mai kam er gar nicht mehr. Wir dachten, er wurde überfahren. Dann sahen wir ihm im Garten eines Nachbarn. Da wir wissen, d. d. Nachbar links Katzen anfüttert, waren mein Mann u. Sohn bei ihm u.haben gebeten, wenn er unser Tigerle sieht u. bei ihm fist, d. er uns informiert. Er erzählte, er hat unseren Kater impfen lassen u. meinte, d.unser Tigerle bei ihm besser aufgehoben sei, denn er kann bei ihm durch d. Katzenklappe ein u.ausgehen wie er es will. Zudem könne unser Sohn zum streicheln kommen. Ich machte dem Nachbarn klar, d. es unser Kater ist u. ich ihn zurück will. Er sah das nicht ein. Mein Mann ging zur Polizei. Wir wollten keinen Ärger nur unseren Kater.Die Polizei rief den Nachbarn an u. machte deutlich, d. es unser Kater sei. Nach langer Diskussion konnte mein Mann unser Tigerle bei ihm holen. Um die Situation zu entspannenn, schrieb ich dem Nachbarn eine Dankeskarte für das Entgegenkommen mit der Bitte, uns den Namen des Tierarzt zu nennen. Dann kam ein Brief, er hätte unseren Tiger impfen lassen, weil wir nicht grüßen würden u.er der Meinung war, wir hätten kein Interesse an unserem Kater (der Kater ist Freigänger)Zudem schreibt er uns vor, d. wir bei dem Kater Zahnstein entfernen müssen (er hätte es im Dez.selbst machen lassen) u.das wir aus unserem Dachfenter eine Gaube rausbauen sollen mit integrierter Katzenklappe.Unser Tierartz meinte, d. die Tätowierung nach d. Kastration 2004 ausreicht um zu beweisen, dass der Kater uns gehört. Zu unserer Sicherheit lassen wir ihn jetzt Chipen. 1.Darf ich von dem Tierarzt die Herausgabe der Unterlagen über d. erfolgte Behandlung verlangen u.ihn auffordern, keine Behandlung mehr an unserem Tier vorzunehmen? 2. Was mache ich mit dem Nachbarn, wenn er wieder sich unseres Tieres bemächtigt? 3. D. Nachbar erwähnt Kosten die er hatte-darf er die von uns einfordern? Vielen Dank im Voraus. C.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Regelmäßig kommt es dann zwischen Halter und Nachbarn zu Streitigkeiten. Vorschriften über die Katzenhaltung, sei es die medizinische Versorgung oder die Ausgestaltung Ihres Wohnhauses, brauchen Sie sich von einem Fremden nicht machen lassen. Offensichtlich erkennt er an, dass Sie die Eigentümerin sind, so dass der Nachweis des Eigentums nicht vorrangig das Problem sein dürfte. Sie sollten ihn schriftlich auffordern, jegliche Einwirkungen auf den Kater, insbesondere die Vornahme tierärztlicher Behandlungen zu unterlassen. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Die aufgewendeten Kosten könnte der Nachbar nur dann von Ihnen zurückverlangen, wenn es sich um lebensnotwendige Behandlungen gehandelt hätte, was bei einer Impfung und dem Entfernen von Zahnstein fraglich sein dürfte. Zur Sicherheit können Sie den Tierarzt entsprechend informieren und sich Auskunft über die durchgeführten Behandlungen erteilen lassen. Er ist jedoch nicht verpflichtet Ihnen seine Unterlagen herauszugeben.

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