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Tierarztkosten für Pflegehund

von M. W.

Sehr geehrte Frau Fries, vor einer Woche habe ich von einer Tierschutzorganisation (kein Verein) einen Hund zur Pflege übernommen. Vom ersten Abend an, hatte er Juckreiz, zwei Tage später kratzte er sich den Kopf blutig. Ich bin sofort mit ihm zum Tierarzt gefahren, zumal ich auch eigene Tiere habe. Flöhe, Milben wurden ausgeschlossen. So stehen weitere Untersuchungen an, um die Ursache für den Juckreiz zu finden, damit dann die Behandlung in die Wege geleitet werden kann. Der Hund war und ist z. T. sehr ängstlich, mir gegenüber wird er jedoch immer zutraulicher. Daher habe ich beschlossen, ihn zu behalten. Meine Anfrage bei der Organisation, ob ich die von mir bereits gezahlten Tierarztkosten von der Schutzgebühr abziehen könne, wenn ich ihn behalte, da ja noch weitere Untersuchungen erforderlich sind, wurden abgelehnt. Mit dem Hinweis: stehe im Pflegevertrag, dass ich die Kosten für Tierarztbesuche zu tragen habe. Das ist Richtig, wusste aber im Vorfeld nicht, dass nun etliche Tierarztbesuche erforderlich sein werden, also keine Routineuntersuchung oder allgemeines Vorstellen in einer Tierarztpraxis. Ist so was überhaupt Rechtens? Denn inzwischen habe ich bei anderen Tierschutzvereinen gesehen, das Pflegestellen keine Kosten für den Tierarzt zahlen müssen, sogar bei einer Endübernahme des Tieres die Schutzgebühr verringert wird. Nun wurde ich darüber informiert, es würde Interessenten geben, die wolle man fragen, ob sie bereit wären, die künftigen Tierarztkosten zu tragen. Habe das Gefühl, es wird versucht, auf mich Druck auszuüben, da man jetzt weiß, dass ich das arme Kerlchen behalten möchte. Herzlichen Dank für eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Frau M. W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Entscheidend für die Beurteilung Ihrer Frage ist was genau in Ihrem Vertrag steht und ob diese Klausel wirksam ist. Wenn dort geregelt ist, dass Sie alle Tierarztkosten ab dem Zeitpunkt der Übernahme zu tragen haben, ist dies umfassend und nicht auf Routineuntersuchungen beschränkt. Unabhängig davon ob es sich um ein Tier aus dem Tierschutz oder von einem Züchter handelt, muss man sich darüber im klaren sein, dass wer ein Tier aufnimmt und es auf seine Kosten verpflegen und medizinisch versorgen lassen will, damit auch das Risiko trägt, dass jederzeit über die üblichen Impfungen oder Routineuntersuchungen hinaus, Tierarztkosten entstehen können. Auch wenn andere Tierschutzorganisationen die Tierarztkosten der Pflegestelle übernehmen oder die Schutzgebühr verringern, so steht dies im Ermessen des jeweiligen Vereins und -vorausgesetzt die Klausel Ihres Vertrages ist wirksam- hätte auf Ihren Fall keine Auswirkung. Anders könnte es z.B. sein, wenn die Tierschutzorganisation von dem Juckreiz wusste und Ihnen dies bewusst verschwiegen hat, um die Kosten auf Sie abzuwälzen.

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