zurück zur Übersicht Haftung für Freigänger? 16.02.2011 von Birgit S. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in unserem Haushalt eine Katze. Diese ist in der Wohnung, aber auch im Freien unterwegs. Wir wohnen an einer Straße. Wenn durch den Kater ein Unfall verursacht wird, könnten wir dann dafür in Haftung genommen werden? Mit freundlichen Grüßen Birgit Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Wo sich ein Tier aufhält und den Schaden verursacht, ist dafür unerheblich. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Im Einzelfall müsste der Geschädigte jedoch zunächst beweisen können, dass es auch tatsächlich IHRE Katze war, die z.B. einen Unfall verursacht hat, damit Sie nicht für fremde Katzen haften müssen. Auch ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten müsste überprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Wo sich ein Tier aufhält und den Schaden verursacht, ist dafür unerheblich. Katzenhalter sollten auch aus diesem Grund eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch die durch eine Katze verursachten Schäden abdeckt. Im Einzelfall müsste der Geschädigte jedoch zunächst beweisen können, dass es auch tatsächlich IHRE Katze war, die z.B. einen Unfall verursacht hat, damit Sie nicht für fremde Katzen haften müssen. Auch ein mögliches Mitverschulden des Geschädigten müsste überprüft werden.