zurück zur Übersicht Meine Katze schläft auf Nachbars Auto 23.02.2011 von Emmely S. Hallo Tasso, mein Nachbar hat ein neues Auto gekauft und ist damit 0 km gefahren. Mein Kater schläft jede Nacht auf Nachbars Auto. Er hat uns jetzt darauf aufmerksam gemacht, wenn mein Kater das Auto zerkratzt dann müssen wir den Schaden bezahlen. Was soll ich tun ??? Mit Freundlichen Grüßen : Emmely S. P.S: Bitte können Sie mir so schnell wie möglich antworten? DANKE! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte Ihr Kater tatsächlich einen Schaden an dem Auto anrichten, so müssten Sie auch dafür haften. Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter nämlich gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollte der Nachbar tatsächlich Schadensersatz von Ihnen fordert, muss er aber zunächst einwandfrei beweisen, dass auch gerade IHRE Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Zudem muss er eindeutig beweisen, dass die Kratzer durch eine Katze verursacht worden sind, was ihm im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger im Prozess des Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sollte Ihr Kater tatsächlich einen Schaden an dem Auto anrichten, so müssten Sie auch dafür haften. Unabhängig von der Tierart, haftet ein Tierhalter nämlich gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Sollte der Nachbar tatsächlich Schadensersatz von Ihnen fordert, muss er aber zunächst einwandfrei beweisen, dass auch gerade IHRE Katze den Schaden angerichtet hat, damit Sie nicht für das Verhalten einer fremden Katzen haften müssen. Zudem muss er eindeutig beweisen, dass die Kratzer durch eine Katze verursacht worden sind, was ihm im Ergebnis wahrscheinlich nicht gelingen wird. Ein Sachverständiger im Prozess des Amtsgericht Celle (Az. 16 C 187/97) hatte eine ähnliche Situation zu begutachten und kam dort zu dem Ergebnis, dass es lebensfremd sei, dass Katzen mit ausgefahrenen Krallen über eine glatte Lackierung laufen und so tiefe Kratzspuren hinterließen.