zurück zur Übersicht Tierarzt hat meinen Hund verkauft 24.02.2011 von Samy A. Hallo, ich hatte nach einem Unfall meinen Hund zur Einschläferung meinem Tierartz überlasssen (8o Euro). Weil die Heilungskosten meinerseits nicht zu leisten waren. (zu hoch) Nachdem ich aber jetzt festgestellt habe , das mein Tier wieder aufgepäppelt wurde ducrh diesen Tierarzt und dieser den weiterveräußert hat für 100,- Euro an einen Dritten. Dem Tierarzt wären LKosten von 1350 entstanden für die Heilbehandlung OP. Ich möchte da meine finazielle Lage für einen Anwalt zu schwach ist, rechtlichen Rat hier einholen.Da ich auch Mitglied bei Tasso bin. Kann ich meinen Hund zürückverlangen und die 80 Euro zuzüglich. Oder Kann ich von dem neuen Beitzer den Hund zürückverlangen oder was kann ich tun. Geben sie mir doch bitte Rat, da ich mich selbst vertreten muss. welche § darf ich mich berufen aus dem BGB. Bitte bitte helfen sie mir.. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um den Sachverhalt bewerten zu können, müsste die Absprache zwischen Ihnen und dem Tierarzt, aufgrund derer Sie ihm den Hund überlassen haben genauestens geprüft werden. Erst danach kann geklärt werden ob Sie den Hund zurückerhalten können, ob Sie im Gegenzug die Kosten für die Heilbehandlung bezahlen müssten etc. Für Bürger mit einem niedrigen Einkommen gibt es die Möglichkeit sich beim zuständigen Amtsgericht einen so genannten Beratungshilfeschein zu besorgen, mit dem man sich dann einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden kann um sich beraten bzw. vertreten zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um den Sachverhalt bewerten zu können, müsste die Absprache zwischen Ihnen und dem Tierarzt, aufgrund derer Sie ihm den Hund überlassen haben genauestens geprüft werden. Erst danach kann geklärt werden ob Sie den Hund zurückerhalten können, ob Sie im Gegenzug die Kosten für die Heilbehandlung bezahlen müssten etc. Für Bürger mit einem niedrigen Einkommen gibt es die Möglichkeit sich beim zuständigen Amtsgericht einen so genannten Beratungshilfeschein zu besorgen, mit dem man sich dann einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin wenden kann um sich beraten bzw. vertreten zu lassen.