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Exmann behandelt Tiere schlecht

von Corinna K.

Sehr geehrte Frau Fries, mein Nochehemann hat mir durch das Auswechseln des Türschlosses den Zutritt zu unserem gemeinsamen Haus verwehrt.Die noch dort lebenden Katzen habe ich in den letzten Wochen mit meiner Freundin regelmäßig versorgt.Eine Versorgung seinerseits wurde von ihm dort in dieser Zeit abgelehnt und hat auch nicht stattgefunden. Leere Wassernäpfe wurden ignoriert etc. Alle Katzen wurden in der gemeinsamen Ehezeit angeschafft.Einer schwerkranken Katze, die daraufhin verstarb, hat mein Nochehemann in der Weihnachtszeit(24.12.2010)den Besuch bei einem Tierarzt verwehrt, mit der Bemerkung:"Ich sehe, daß diese Katze ein Nierenproblem hat und sowieso stirb, ich habe gleich einen Termin, wozu soll ich zum Tierarzt?"Kann ich hier jetzt noch rechtlich etwas bewirken? Um die Versorgung der noch im Haus lebenden katzen mache ich mir ebenfalls ersthafte Sorgen. Ich bezweifele, daß sie jetzt ausreichend bzw angemessen von ihm versorgt werden.Das Haus ist in einem katastrophalen Zustand, zugemüllt und zugestellt.Auch hier befürchte ich Schwierigkeiten, bei Wetterwechsel Insektenbefall oder Ähnliches.Zwei Hunde, die in der ehe angeschafft wurden, befinden sich ebenfalls noch dort. Der älteste mit 13 jahren benötigt Herzmedikamente und hat schwierigkeiten mit den Treppen im Haus, die nicht gesichert sind, dh, er stolpert oft und ist unsicher. Mein Nochehemann läßt beide Hunde allerding oft alleine und gelegentlich auch über Nacht.Dies auch in der zeit, als die temperaturen stark unter Null lagen und das Haus nicht geheizt wurde,( es gibt dort nur die Versorgung über Holzöfen)Soweit ich davon erfahren habe( durch dritte)und die Möglichkeit hatte, zu reagieren und einzugreifen, habe ich das getan.Was ist mir jetzt möglich? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, mit freundlichem Gruß Corinna

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass die Tiere nicht artgerecht gehalten werden und unter Umständen sogar Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen. Sie sollten dies umgehend schriftlich beim zuständigen Ordnungsamt und/oder Veterinäramt anzeigen. Schildern Sie den Fall objektiv und für einen Unbeteiligten nachvollziehbar. Fügen Sie vorhandene Beweismittel bei und benennen mögliche Zeugen. Eine andere Frage ist, wer die Tiere bei der Scheidung zugesprochen bekommt. Dies richtet sich nach der Hausratsverordnung und muss im Rahmen des Scheidungsverfahren von dem Familiengericht geklärt werden.

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