zurück zur Übersicht Testament für Haustier 26.03.2011 von Antje F. Sehr geehrte Damen und Herren, wo gibt es Infos, wie ich mein Tier nach meinem tod am besten absichere? Gibt es beispielsweise ein testamentartiges Formular, in dem man in Bezug auf das Haustier alles festlegen kann? Beispielsweise: Wer ist Ansprechpartner für das Tier nach meinem Ableben, was soll mit dem Tier geschehen (bsp. Übergabe an einen bestimmten Tierschutz-Verein; Wo befinden sich alle Papiere zum Tier? Wer ist der behandelnde Tierarzt? Stelle ich eine gewisse Geldsumme meinem Tier bwz. seinem Vertreter zur Verfügung? Herzlichen Dank für einen Hinweis, Antje Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Tiere zur Erbmasse gehöre und gehen damit automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, etwa weil der Erbe eine Tierhaarallergie hat oder das Tier gar nicht nehmen möchte usw. muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Darin sollte man aufführen welche Person oder welcher Tierschutzverein das Haustier nach dem Tode bekommen soll. Dies ist dann keine Erbschaft sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Alle wichtigen Infos zum Tier können und sollten dort ebenfalls vermerkt sein. Da ein Tier nichts erben kann, sollte der Person bzw. dem Verein möglichst auch ein Geldbetrag vermacht werden, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Tiere zur Erbmasse gehöre und gehen damit automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, etwa weil der Erbe eine Tierhaarallergie hat oder das Tier gar nicht nehmen möchte usw. muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Darin sollte man aufführen welche Person oder welcher Tierschutzverein das Haustier nach dem Tode bekommen soll. Dies ist dann keine Erbschaft sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Alle wichtigen Infos zum Tier können und sollten dort ebenfalls vermerkt sein. Da ein Tier nichts erben kann, sollte der Person bzw. dem Verein möglichst auch ein Geldbetrag vermacht werden, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen.