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Schwierig zu Beschreiben

von Carola T.

Sehr geehrtes Tasso-Team, wenn wir nichts unternehmen, ist/sind 1/2 Katzen zum Tode verurteilt. Dies müssen wir verhindern! Wir wissen allerdings auch, dass wir keine rechtlichen Möglichkeiten haben. Der Hintergrund: Die Katzen sind bei uns eh ein- und ausgegangen, wir haben ihnen regelmäßig Essen gegeben (Beim Nachbarn gab's für 3 Katzen nur 1 kleinen Napf mit Trockenfutter!) und mussten uns auch im Krankheitsfall um sie kümmern. Der eine von den beiden ist sehr schwach und behindert und braucht daher mehr Zwischenmahlzeiten/regelmäßig Futter, da er sonst sehr schnell abbaut. Dies sehen oder wollen die Nachbarn nicht sehen. Sie erklärten uns, dass eine geplatze Wunde am Kiefer nicht vom Tierarzt versorgt werden müsse, dass mache die Katze schon selbst. Und auch diese Katze ist mittlerweile sehr abgemagert und kam in den letzten Tagen wieder vermehrt zu uns zum Essen, was sonst eigentlich nur selten vorkam. Nun sind sie umgezogen und haben die drei Katzen mitgenommen, was natürlich ihr Recht ist. Das wissen wir. Aber wenn man eine Katze vor dem Tode bewahren kann, sollte man dieses auch tun. Wir haben leider zusehen müssen, wie der älteste Kater vernachlässigt wurde, und das muß nicht wieder passieren. Da unsere beiden Katzen mit den beiden anderen groß geworden sind und sich die vier sehr aneinander gewöhnt haben, fehlt unseren beiden und auch uns etwas. Gespräche mit den anderen bringen nichts, da sie sich entweder in Widersprüche verfangen, Ausreden erfinden oder gar nicht darauf eingehen, was man sagt (wie man auch aus der Antwort oben sehen kann). Was für Möglichkeiten gibt es, dass die beiden Katzen zu uns kommen können? Wir hoffen sehr, das sie uns helfen können, denn es wäre schade, wenn aus so einem Grund, zwei Tiere verhungern (Mäusefangen ist leider aufgrund der Schwäche und der Behinderung nicht möglich) müssen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wie Sie bereits geschrieben haben, haben Sie keine rechtlichen Ansprüche die Katzen zu sich zu nehmen. Wenden Sie sich schriftlich an das Veterinäramt und zeigen die Haltungszustände an. Um die Katzen zu bekommen, könnten Sie versuchen den Eigentümern die Katzen abzukaufen.

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