zurück zur Übersicht Rechtsfrage wegen gechipten Kater 30.03.2011 von Diana F. Liebe Frau Ann-Kathrin Fries, folgender Fall: Wir haben letzten November eine Katze gefunden und sie auch Tierheim etc. gemeldet. Letztendlich als sich nach mehreren Monaten keiner gemeldet hatte, haben wir sie kastrieren, tättowieren und chipen lassen. Jetzt melden sich die "Vorbesitzer" und möchten den Kater zurück, bzw. behalten sie ihn wieder bei sich, weil er zu ihnen gelaufen ist (sie wohnen nur eine Straße von uns entfernt?!?) Mich interessiert nun die Rechtslage, da ich viel Geld investiert habe (mehrere Arztbesuche wegen Krankheit), der Chip auf uns läuft und natürlich an erster Stelle mein Herz auch nun an dem Tierchen hängt. Gehört der Kater nun uns oder nicht??? Ich bedanke mich schon jetzt für ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen Diana F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Erst nach der Meldung eines Fundtieres bei der zuständigen Behörde handelt es sich rechtlich um ein Fundtier und die sechsmonatige Frist, in der der Eigentümer die Katze zurückfordern kann, beginnt zu laufen. Nach Ablauf der Zeit kann der Finder bei Bedarf das Fundtier in sein Eigentum nehmen. Um zu klären, ob Sie tatsächlich die Eigentümerin des Katers geworden sind und einen Herausgabeanspruch haben, müsste geklärt werden, ob Sie den Fund bei der “richtigen“ Stelle gemeldet haben und wie viel Zeit seit dem vergangen ist. Für den Fall, dass die angeblichen Vorbesitzer tatsächlich die rechtmäßigen Eigentümer des Katers sind, könnten Sie Ihre Ausgaben für das Tier ersetzt bekommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Erst nach der Meldung eines Fundtieres bei der zuständigen Behörde handelt es sich rechtlich um ein Fundtier und die sechsmonatige Frist, in der der Eigentümer die Katze zurückfordern kann, beginnt zu laufen. Nach Ablauf der Zeit kann der Finder bei Bedarf das Fundtier in sein Eigentum nehmen. Um zu klären, ob Sie tatsächlich die Eigentümerin des Katers geworden sind und einen Herausgabeanspruch haben, müsste geklärt werden, ob Sie den Fund bei der “richtigen“ Stelle gemeldet haben und wie viel Zeit seit dem vergangen ist. Für den Fall, dass die angeblichen Vorbesitzer tatsächlich die rechtmäßigen Eigentümer des Katers sind, könnten Sie Ihre Ausgaben für das Tier ersetzt bekommen.