zurück zur Übersicht 2. Hund in Mietwohnung 31.03.2011 von Franziska W. Hallo Frau Fries, ich bin kürzlich in eine Ein-Raum-Wohnung gezogen. Seitdem wurde mein Hund von Tag zu Tag trauriger, er lag nur noch in der Ecke und hat sich zu nichts mehr animieren lassen. Allerdings war er ganz normal, wenn ich Besuch bekam. Aufgrund der Traurigkeit habe ich beschlossen, einen zweiten Hund zu kaufen. Im Mietvertrag steht: ein Hund ist genehmigungspflichtig. Ich war bei meiner Vermieterin, und meine Bitte wurde abgelehnt. Meine Mitmieter scheinen auch nicht gerade begeistert zu sein von meinem ersten Hund. Nun zu meiner Frage: Wäre der Kauf eines zweiten Hundes ein Kündigungsgrund? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass die Hundehaltung genehmigungspflichtig ist und Ihre Vermietern die Haltung des einen Hundes offensichtlich nicht genehmigt hat, sollten Sie sich nicht gegen diese Entscheidung auch noch einen zweiten Hund anschaffen! Ob die Regelung in Ihrem Mietvertrag wirksam formuliert wurde, kann ohne Vorlage des Vertragstextes jedoch nicht bewertet werden. Wäre die Regelung wirksam, könnte Ihre Vermieterin Ihnen zunächst die Abschaffung des Hundes bzw. der Hunde auferlegen und falls Sie sich nicht daran halten, danach eine Kündigung aussprechen. Ob die Haltung zweier Hunde in einer Einraum-Wohnung überhaupt artgerecht ist, sollten Sie sich ebenfalls überlegen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass die Hundehaltung genehmigungspflichtig ist und Ihre Vermietern die Haltung des einen Hundes offensichtlich nicht genehmigt hat, sollten Sie sich nicht gegen diese Entscheidung auch noch einen zweiten Hund anschaffen! Ob die Regelung in Ihrem Mietvertrag wirksam formuliert wurde, kann ohne Vorlage des Vertragstextes jedoch nicht bewertet werden. Wäre die Regelung wirksam, könnte Ihre Vermieterin Ihnen zunächst die Abschaffung des Hundes bzw. der Hunde auferlegen und falls Sie sich nicht daran halten, danach eine Kündigung aussprechen. Ob die Haltung zweier Hunde in einer Einraum-Wohnung überhaupt artgerecht ist, sollten Sie sich ebenfalls überlegen.