zurück zur Übersicht

2. Hund in Mietwohnung

von Franziska W.

Hallo Frau Fries, ich bin kürzlich in eine Ein-Raum-Wohnung gezogen. Seitdem wurde mein Hund von Tag zu Tag trauriger, er lag nur noch in der Ecke und hat sich zu nichts mehr animieren lassen. Allerdings war er ganz normal, wenn ich Besuch bekam. Aufgrund der Traurigkeit habe ich beschlossen, einen zweiten Hund zu kaufen. Im Mietvertrag steht: ein Hund ist genehmigungspflichtig. Ich war bei meiner Vermieterin, und meine Bitte wurde abgelehnt. Meine Mitmieter scheinen auch nicht gerade begeistert zu sein von meinem ersten Hund. Nun zu meiner Frage: Wäre der Kauf eines zweiten Hundes ein Kündigungsgrund?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn in Ihrem Mietvertrag steht, dass die Hundehaltung genehmigungspflichtig ist und Ihre Vermietern die Haltung des einen Hundes offensichtlich nicht genehmigt hat, sollten Sie sich nicht gegen diese Entscheidung auch noch einen zweiten Hund anschaffen! Ob die Regelung in Ihrem Mietvertrag wirksam formuliert wurde, kann ohne Vorlage des Vertragstextes jedoch nicht bewertet werden. Wäre die Regelung wirksam, könnte Ihre Vermieterin Ihnen zunächst die Abschaffung des Hundes bzw. der Hunde auferlegen und falls Sie sich nicht daran halten, danach eine Kündigung aussprechen. Ob die Haltung zweier Hunde in einer Einraum-Wohnung überhaupt artgerecht ist, sollten Sie sich ebenfalls überlegen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung