zurück zur Übersicht Tierarzt schlägt meinen Mops! 16.05.2011 von Wolfgang A. Hallo Frau Fries. Am Freitag habe ich zur erst beim Veterinäramt angerufen, aber da war keiner mehr erreichbar, deshalb die Überlegung ob Tasso bzw. Sie mir weiterhelfen können. Mein Hund hat seit einer Woche einen sog, Hot Spot, da ich selber erkrankt war, wollte ich die weite Fahrt zu unserem eigentl. TA nicht auf mich nehmen und entschied am Dienstag eine Tierärztin hier im Ort aufzusuchen. Mein Hund hatte wohl ziemliche Schmerzen und hat am Dienstag viel gejault bei der Wundbehandlung. Die TA hatte da schon komische Äußerungen gemacht, und ihm als auf die Nase "gestupst". Ich hatte mir dabei aber noch nichts gedacht und hab auch nicht reagiert, was vielleicht schon mein Fehler ist. Am Freitag hatte ich einen Termin zur Nachkontrolle. Die TA wollte das Fell rasieren und hat meinen Hund die Kruste von der Wunde abgerissen, worauf er sehr laut gejault und geschrien hat. Wir machten dann eine kurze Pause, nachdem er noch einen Body angezogen bekam, das mein Hund sich beruhigen konnte. Als sie dann nach ihm schauen wollte, hat mein Hund sich schnell zu mir gewand und die Tierärztin hat ihm daraufhin mitten ins Gesicht geschlagen! Ohne jeden Grund! Mein Hund musste sich so dolle schütteln und war sichtlich verstört! Ich war so geschockt das ich die Ärztin sofort angebrüllt habe und sie meinte sie lässt sich doch nicht beissen, "nicht von so einem Köter" und "dann gehen sie doch wenn es Ihnen nicht passt" ... Weitere fiese Worte fielen und ich habe meinen Mops gepackt und bin gegangen! Sie brüllte mich an ich solle noch bezahlen, aber das habe ich nicht. Ich sehe es nicht ein fürs Tiere-schlagen zu bezahlen! Stimmt es, das sowas sehr schwierig ist, wie bei einem "Ärztefusch", der Arzt bekommt immer Recht! Heute hatte ich die Rechnung im Briefkasten: 88 € unter anderem Kosten für eine Zeitgebühr nach "GOT § 3". Ist sowas RECHTENS? Was kann man denn da machen? Vielen Dank im vorraus. W. A. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie die Rechnung unter diesen Umständen nicht zahlen wollen, ist sehr gut nachvollziehbar. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sie mit der Tierärztin einen Dienstvertrag geschlossen haben und diese auch einen Dienst –zunächst unabhängig von der dessen Qualität- geleistet hat und Materialien verwendet hat, so dass auch ein dementsprechender Anspruch auf Vergütung besteht. Tierärzte erstellen ihre Rechnungen aufgrund der Gebührenordnung für Tierärzte “GOT“. Ob Sie nun die Rechnung z.B. um einen bestimmten Betrag kürzen können oder die vollständige Zahlung verweigern können bzw. sollten, lässt sich erst klären, wenn die gesamte Situation und insbesondere die gestellte Rechnung überprüft wurden. So könnte fraglich sein, ob der Posten nach §GOT § 3“ wirksam ist, da diese Regelung zu dem geschilderten Sachverhalt nicht “passt“. Versuchen Sie, wenn möglich, in einem klärenden Gespräch mit der Tierärztin die Sache zu bereinigen. Besteht sie nach wie vor auf die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages sollten Sie die Rechnung anwaltlich prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie die Rechnung unter diesen Umständen nicht zahlen wollen, ist sehr gut nachvollziehbar. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Sie mit der Tierärztin einen Dienstvertrag geschlossen haben und diese auch einen Dienst –zunächst unabhängig von der dessen Qualität- geleistet hat und Materialien verwendet hat, so dass auch ein dementsprechender Anspruch auf Vergütung besteht. Tierärzte erstellen ihre Rechnungen aufgrund der Gebührenordnung für Tierärzte “GOT“. Ob Sie nun die Rechnung z.B. um einen bestimmten Betrag kürzen können oder die vollständige Zahlung verweigern können bzw. sollten, lässt sich erst klären, wenn die gesamte Situation und insbesondere die gestellte Rechnung überprüft wurden. So könnte fraglich sein, ob der Posten nach §GOT § 3“ wirksam ist, da diese Regelung zu dem geschilderten Sachverhalt nicht “passt“. Versuchen Sie, wenn möglich, in einem klärenden Gespräch mit der Tierärztin die Sache zu bereinigen. Besteht sie nach wie vor auf die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages sollten Sie die Rechnung anwaltlich prüfen lassen.