zurück zur Übersicht Hundehalter verweigert Annahme der Tierarztrechnung 24.05.2011 von Petra B. Sehr geehrte Frau Fries,am 15.5.11 wurde der Pudelmischling einer Freundin in meinem Beisein von einem Schäferhund beim Schnuppern am Gras von hinten plötzlich angegriffen und gebissen. Der Schäfer kam dazu extra aus 150m Entfernung angerannt. Beide Hunde kannten sich nicht.Nun verweigerte die Hundehalterin die Annahme der ihr per Einschreiben zugestellten Rechnung. Diese beträgt zwar nur auf 82.40 Euro, doch die Besitzerin ist Harz IV Empfängerin ohne Rechtschutzversicherung und auf das Geld angewiesen. Was kann man tun? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Freundin sollten die Weigerung der Dame nicht einfach hinnehmen, da diese gemäß § 833 BGB als Halterin verpflichtet ist, den Schaden den ihr Tier anrichtet, zu ersetzen. Da die Annahme des Schreibens verweigert wurde, könnte der Betrag im Wege des Mahnverfahrens oder per Klage eingefordert werden. Alternativ könnte sie einen Anwalt beauftragen, den Betrag zunächst nochmals außergerichtlich einzufordern. Ob Ihre Freundin im Ergebnis einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten oder nur eines Teils hat, kann hier nicht beantwortet werden, da u.a. auch das Verhalten des verletzten Hundes näher betrachtet werden müsste.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Freundin sollten die Weigerung der Dame nicht einfach hinnehmen, da diese gemäß § 833 BGB als Halterin verpflichtet ist, den Schaden den ihr Tier anrichtet, zu ersetzen. Da die Annahme des Schreibens verweigert wurde, könnte der Betrag im Wege des Mahnverfahrens oder per Klage eingefordert werden. Alternativ könnte sie einen Anwalt beauftragen, den Betrag zunächst nochmals außergerichtlich einzufordern. Ob Ihre Freundin im Ergebnis einen Anspruch auf Erstattung der gesamten Kosten oder nur eines Teils hat, kann hier nicht beantwortet werden, da u.a. auch das Verhalten des verletzten Hundes näher betrachtet werden müsste.