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Hund beißt Ente

von Julia K.

Hallo Frau Fries, ich wohne in einem kleinen Dorf max. 80 Einw. habe 2 Hunde, die unter Tags in unserem Garten (sehr groß u. eingezäunt) sind. Leider hat mein jüngster ein Rüde (Kastriert) es aber doch immer mal geschafft aus unserem Grundstück auszubüchsen. Nach sämmtlichen Löcher verschließen waren wir dann der Meinung das er kein Loch mehr finden. Vor kurzem hat er es doch geschafft und hat leider eine Ente vom Nachbarn im Maul gehabt. Die Ente hat anfangs gehumpelt hat es aber überlebt und läuft wieder normal. Hab mich entschuldigt und auch gesagt sie sollen auf mich zukommen wenn doch was wäre. Nach ein paar Wochen ist unsere Hund (wieder ein Loch gefunden) bei diesem Nachbar auf dem Misthaufen gewesen, eine andere Nachbarin hat mich darauf aufmerksam gemacht. Am nächsten Tag kam dieser Nachbar und meinte es fehle eine Ente und es könnte nur unser Hund gewesen sein. Mein Hund hat mir keine Ente gebracht und hatte weder Federn noch Blut am Maul. Dieser Nachbar möchte von uns 50 Euro trotzdem f. diese Ente. Des weiteren meint er man müsste meinen Hund einschläfern weil das wäre ja Wilderrei was der macht, weil auf Katzen gehe er ja auch los, was er mit der Video-Kamera gefilmt habe.Der Nachbar möchte aber auch keinen Ärger haben und ist auch deshalb nicht zur Polizei gegangen möchte aber wie gesagt die 50 Euro f. die Ente die wir nicht haben. Wie soll ich mich jetzt und in Zukunft verhalten. Vielen Dank und freundliche Grüße PS wir haben unseren Zaun mittlerweile erneuert.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Grundsätzlich haften Sie als Tierhalter für den Schaden. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Zunächst müsste der Nachbar jedoch beweisen, dass es auch tatsächlich Ihr Hund war, der die Ente getötet hat. Die geschilderte Situation könnte jedoch gegen Sie sprechen, da Ihr Hund ja offensichtlich schon erfolgreich gewildert hat. Unabhängig von der Frage ob Sie die 50,00 € zahlen müssen, müssen Sie zum Schutze der anderen Tiere vor Ihrem Hund, mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleisten, dass Ihr Hund nicht unbeaufsichtigt das Grundstück verlassen kann.

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