zurück zur Übersicht 2ten Hund als Pfegehund 27.05.2011 von Petra F. Sehr geehrte Frau Fries, wir haben seit einem Jahr eine Labi Hündin aus Spanien die ich prima erzogen habe, ich habe nur einen Minijob und somit kümmere ich mich fast rund um die Uhr um unsere Duna. Wir möchte umziehen u.uns ein eigens Haus kaufen, wir sind auf der suche haben aber bis dato noch kein passendes Objekt gefunden,aber ein Umzug ins Eigenheim ist fakt. Nun meine Frage: Wir wohnen in einem 12-Parteienhaus und im Mietvertrag wurde reingeschrieben das wir einen Labihund haben dürfen, darf ich bis zu unserm endgültigen Umzug (kann Wochen o.noch Monate dauern) einen 2-ten Hund, den ich auf alle Fälle behalten werde, erstmal als "Pflegehund" in unserer Wohnung aufnehmen (natürlich erst wenn ich die Hausverwaltung gefragt habe) oder dürfen sie es verbieten, es wäre ja nur ein "Pflegehund" u. nicht mein "Eigener". Ich hoffe auf positiver Rückantwort, herzliche Grüße aus Lippstadt, Ihre Petra Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, was in Ihrem Mietvertrag generell zur Hundehalterung gesagt ist. Dies wäre jedoch für eine verbindliche Antwort wichtig zu wissen. Da Ihr Vermieter anscheinend nicht die Hundehaltung an sich, sondern nur spezielle die Haltung der einen Labi-Hündin erlaubt hat, müssen Sie -je nach Formulierung Ihres Mietvertrages- auch für die Haltung eines Pflegehundes die vorherige Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Diese sollten Sie unbedingt schriftlich einholen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht, was in Ihrem Mietvertrag generell zur Hundehalterung gesagt ist. Dies wäre jedoch für eine verbindliche Antwort wichtig zu wissen. Da Ihr Vermieter anscheinend nicht die Hundehaltung an sich, sondern nur spezielle die Haltung der einen Labi-Hündin erlaubt hat, müssen Sie -je nach Formulierung Ihres Mietvertrages- auch für die Haltung eines Pflegehundes die vorherige Zustimmung Ihres Vermieters einholen. Diese sollten Sie unbedingt schriftlich einholen.