zurück zur Übersicht Strafzahlung an Nachbarn wegen Katzenkot 02.06.2011 von Sabine O. Heute sagte mir mein Nachbar er könne durch uns reich werden.Jedesmal wenn unsere Katze in seinem Garten ihr Geschäft verrichtet, müssen wir 500€ bezahlen. Er hätte das im Fernsehen gesehen, Stimmt das? Vielen Dank für Ihre Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein. So einfach ist es dann mit dem Reichwerden auf Nachbarkosten doch nicht. Es gibt kein Gesetz in dem eine solche Regelung zu finden wäre, geschweige denn eine Strafzahlung an den Nachbarn. Zu einer solchen Zahlungspflicht könnte es z.B. dann kommen, wenn ein Nachbarschaftsstreit wegen des Katzenkots vor Gericht landet und das Gericht den Halter der freilaufenden Katze dazu verurteilt, dass er dafür Sorgen hat, dass die Katze nicht mehr auf das Nachbargrundstück kotet und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Strafe von 500,00 € ausurteilt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nein. So einfach ist es dann mit dem Reichwerden auf Nachbarkosten doch nicht. Es gibt kein Gesetz in dem eine solche Regelung zu finden wäre, geschweige denn eine Strafzahlung an den Nachbarn. Zu einer solchen Zahlungspflicht könnte es z.B. dann kommen, wenn ein Nachbarschaftsstreit wegen des Katzenkots vor Gericht landet und das Gericht den Halter der freilaufenden Katze dazu verurteilt, dass er dafür Sorgen hat, dass die Katze nicht mehr auf das Nachbargrundstück kotet und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Strafe von 500,00 € ausurteilt.