zurück zur Übersicht Tierarztkosten nach einem Hundebiss von Hund zu Hund 06.06.2011 von Mario S. Wir waren mit unserem Golden Retriever spazieren. Da trafen wir eine Familie mit einem kleineren Hund. Beide Hunde beschnupperten sich und plötzlich zwickte der kleine Hund unseren von unten. Unser Goldi zuckte zurück und da man offensichtlich nichts sah gingen wir weiter. 2 Tage später humpelte unser Hund und bekam Atemprobleme, wobei wir uns in der Nacht entschieden zum Not-Tierarzt zu fahren. Dort wurde eine Entzündung (Phlegmone) festgestellt und mit 3 Spritzen behandelt. Da wir diese Familie dort schon öfters begegnet sind und auch am Wochenende wieder trafen, teilten wir es Ihnen mit. Diese haben eine Haftpflicht für ihren Hund, haben aber Angst das mit dem Hund ein Wesenstest gemacht werden müsste oder eine Meldung ans Ordnungsamt erfolgt, wenn sie es der Versicherung melden. Es war das 1.Mal und die Rechnung beläuft sich auf 155,- Euro. Wie sollen wir uns da jetzt verhalten?? MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Halter des anderen Hundes sind gemäß § 833 BGB gesetzlich dazu verpflichtet für alle Schäden aufzukommen, die ihr Hund verursacht. Wenn die Halter Angst vor möglichen Schritten des Ordnungsamtes haben, sollen sie die Rechnung aus eigener Tasche zahlen. Unabhängig davon, darf eine Versicherung schon aus datenschutzrechtlichen Gründe solche Versicherungsfälle nicht an das Ordnungsamt weitergeben. Sie sollten die Halter schriftlich auffordern innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist, die entstandenen Tierarztkosten zu zahlen. Sollten diese sich weigern zu zahlen oder den Fall an die Versicherung zu geben, könnte Sie überlegen den Betrag einzuklagen. Zur Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten einer solchen Klage, müsste zunächst der gesamte Vorfall bekannt sein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Halter des anderen Hundes sind gemäß § 833 BGB gesetzlich dazu verpflichtet für alle Schäden aufzukommen, die ihr Hund verursacht. Wenn die Halter Angst vor möglichen Schritten des Ordnungsamtes haben, sollen sie die Rechnung aus eigener Tasche zahlen. Unabhängig davon, darf eine Versicherung schon aus datenschutzrechtlichen Gründe solche Versicherungsfälle nicht an das Ordnungsamt weitergeben. Sie sollten die Halter schriftlich auffordern innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist, die entstandenen Tierarztkosten zu zahlen. Sollten diese sich weigern zu zahlen oder den Fall an die Versicherung zu geben, könnte Sie überlegen den Betrag einzuklagen. Zur Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten einer solchen Klage, müsste zunächst der gesamte Vorfall bekannt sein.