zurück zur Übersicht Unterhalt für Hund 08.06.2011 von Konstantina K. Sehr geehrte Frau Fries, Ich weiss, dass nach meiner Scheidung auch unser Hund, jetzt nur meiner, da Er nie personlich die Zeit dafuer haben wuerde, rechtlich müssen alle Kosten von meinem Ex-Mann gedeckt werden. Können Sie mir bitte das bestaetigen mit der Paragrafennummer des Gesetzes? Da ich eine unglaubliche situation erlebe seit 2005 obwohl Er Leitender Klinik Chirurg ist und wir haben auch zwei kleine Kindern, ich habe nie Unterhalt von Ihn gehabt. Jetzt ich will einfach alles von ihm. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Im Zuge einer Scheidung muss das Familiengericht nicht nur das Sorge- und Besuchsrecht für die Kinder, Unterhaltsfragen sondern auch die Verteilung des gemeinsamen Hausrates vornehmen, falls die getrennten Eheleute sich darüber nicht einigen konnten. Da es für Haustiere keine gesetzliche Regelung anlässlich einer Scheidung gibt, muss das Gericht auch über den Hund oder die Katze entscheiden und spricht einem der Ehepartner das Eigentum zu. Dieser muss dem Expartner dann im Gegenzug einen Ausgleichsbetrag zahlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derjenige der den Hund zugesprochen bekommt, die laufenden Kosten wie Futter und Tierarztkosten für den Hund zum eigenen Bedarf hinzurechnen kann, wenn es um die Frage nach der Höhe des Unterhalts geht. Ob und wie viel Unterhalt Ihnen zusteht und in welcher Höhe Sie Kosten für den Hund geltend machen können, kann hier nicht beantwortet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Im Zuge einer Scheidung muss das Familiengericht nicht nur das Sorge- und Besuchsrecht für die Kinder, Unterhaltsfragen sondern auch die Verteilung des gemeinsamen Hausrates vornehmen, falls die getrennten Eheleute sich darüber nicht einigen konnten. Da es für Haustiere keine gesetzliche Regelung anlässlich einer Scheidung gibt, muss das Gericht auch über den Hund oder die Katze entscheiden und spricht einem der Ehepartner das Eigentum zu. Dieser muss dem Expartner dann im Gegenzug einen Ausgleichsbetrag zahlen. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass derjenige der den Hund zugesprochen bekommt, die laufenden Kosten wie Futter und Tierarztkosten für den Hund zum eigenen Bedarf hinzurechnen kann, wenn es um die Frage nach der Höhe des Unterhalts geht. Ob und wie viel Unterhalt Ihnen zusteht und in welcher Höhe Sie Kosten für den Hund geltend machen können, kann hier nicht beantwortet werden.