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Prager Rattler

von Manja K.

Hallo, in meinem Mietvertrag ist keine Klausel über die Tierhaltung enthalten. Nun möchte ich mir einen Prager Rattler zulegen. Bei der ersten Anfrage beim Vermieter hieß es, dass man sich bei einem Prager Rattler schon einig werden kann. Nun heißt es ohne Angabe von Gründen Nein. Ich habe mich aber auf die erste Aussage mehr oder weniger verlassen und wollte dies nur noch schriftlich haben. Was kann ich jetzt noch tun?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung enthält, so muss dennoch der Vermieter vorab um Erlaubnis gebeten werden, wobei man sich diese zu Beweiszwecken stets schriftlich geben lassen sollte. Leider zeigt sich an dem geschilderten Fall, dass eine mündliche Zusage “nichts wert“ ist, so lange man sie nicht z.B. durch Zeugen beweisen kann. Lassen Sie sich die Gründe für seine Ablehnung ebenfalls schriftlich geben und lassen diese anwaltlich überprüfen. Falls Ihr Vermieter seine Zustimmung rechtsmissbräuchlich verweigert, könnte diese Verweigerung unrechtmäßig sein. Bis zur verbindlichen Klärung der Frage nach der Hundehaltung sollten Sie aber auf die Anschaffung des Hundes verzichten.

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