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Hund aus einer Vermittlung zurückholen

von Sylvia K.

Hallo Frau Fries, ich bin Beauftragte eines kleinen Tierschutzverein. Ich habe vor 8 Wochen einen Hund an eine, wie ich dachte seriöse Familie vermittelt. Da die Familie die Schutzgebühr nicht bar zu hause hatte, habe ich im Schutzvertrag eingetragen, dass die SG überwiesen wird. Das wollte die Familie noch am gleichen Tag online erledigen. Leider ist bis heute kein Geld eingegangen. Ich habe der Familie eine Zahlungsfrist zu kommen lassen. Am letzten Tag der Zahlungsfrist wurde ich angerufen, es täte ihnen leid, ob sie die SG am 15. den Monats überweisen können. Dieses habe ich mir schriftlich per Mail bestätigen lassen. Wieder keine Überweisung. Ich habe Fotos verlangt um zu sehen, ob der Hund überhaupt noch dort ist. Nichts. Wieder habe ich die Leute angeschrieben. Am 30.5 bekam ich kurz die Info, Hund ist noch da, Geld ist unterwegs, müsste heute oder morgen auf dem Konto sein. Bis heute immer noch keine SG, auf meine Anrufe und Mails keine Antwort mehr. Im Schutzvertrag ist festgelegt, dass ich jederzeit ohne Angaben von Gründen den Hund wieder dort rausholen kann, und dass, solange die Schutzgebühr nicht bezahlt ist, der Hund Eigentum des Vereins bleibt. Jetzt meine Frage. Wenn ich dort alleine hin fahre, werden diese Leute mir den Hund nicht freiwillig aushändigen, oder die Tür öffnen. Kann ich mich jetzt an die Polizei wenden, damit sie mich begleiten und mir helfen den Hund wieder an mich zu nehmen? Oder ist dies Privatsache, wo sie sich nicht einmischen? Ich möchte weiterhin eine Anzeige wegen Betruges stellen. Muss die Polizei diese aufnehmen? Mit freundlichen Gruß Sylvia

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich vorliegend um die Frage nach dem Eigentums – und dem Besitzrecht an dem vermittelten Hund handelt und dies eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, kann die Polizei Ihnen nicht weiterhelfen. Sie könnten den Beamten zwar die Angelegenheit erklären und bitten, Sie zu der Dame zu begleiten um die Sache zu klären. Aber selbst wenn die Beamten mitgehen, könnten sie Ihnen nicht dazu verhelfen den Hund aus der Wohnung zu holen. Ob Sie vom Kaufvertrag wirksam zurücktreten und den Hund heraus verlangen können, hängt vom genauen Wortlaut Ihres Schreibens und dem Inhalt des weiteren Schriftverkehr ab. Sie sollten sich unbedingt anwaltlich beraten lassen um zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Rücktritts bereits vorliegen und um die Herausgabe des Hundes durchzusetzen. Eine Strafanzeige wegen Betrugs können Sie erstatten, wobei Sie dies schriftlich machen sollten und nicht zur Polizei sondern an die zuständige Staatsanwaltschaft senden sollten. Bitten Sie auch darum über den Ausgang der Ermittlungen informiert zu werden, ggfls. könnte dies im zivilrechtlichen Verfahren hilfreich sein.

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