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Streit um die Besuchszeiten des Hundes

von Elisabeth B.

Sehr geehrte Frau Fries, Mein Ex-Partner und Ich kauften uns vor 6 Jahren privat über Freunde eine Welpen. Es gibt kein Kaufvertrag etc.. Allerdings habe ich einen Kontoauszug welcher belegt das ich fast den gesamten Betrag bezahlt habe. Sie wurde auch nur beim Tierarzt "gechipt" und wir hatten ausgemacht, dass dieser Chip auf unsere Namen läuft, weil sonst auch alles auf uns beide läuft. Vor 2 Jahren haben wir uns getrent & führten dann eine Aussprache was die Besuchszeiten unseres Hundes betrifft. Er hält sich nicht immer an die vereinbarung. Er hat ohne meine Zustimmung mit seinen Eltern ausgemacht, das die sich um den Hund kümmern. Man kann gar nicht mit meinem Ex reden! (schon in unsrerer Beziehung hat er Lügen erzählt). Darum habe ich mir Hilfe von einem Anwalt geholt & ich wollte nur nochmal mit Ihm Regeln. Am Freitag hat er mir den Hund gebracht & ich gab Ihm den Brief vom Anwalt. Er wollte gar keine Conversation anfangen & meinte Ich klär nichts ohne Eltern. Er rief mich am Sonntag an, weil er den Hund früher als geplant abholen wolte (wie immer) & sagte du kannst den Hund weiter sehen. Ich bat ihn drum mir das schriftlich zu geben. Er kam ohne eine schriftlich Mitteilung & sagte du kriegst nichts, weil der Hund nur auf mich gechipt ist & habe keinerlei Einblicke. Da ich verweigerte rief er die Polizei, die aber widerum mir zustimmte & meinte das müsste alles durch Anwälte geklärt werden.Wo die Polizei weg war er drohte mir mich anzuzeigen wegen Hundediebstahl. Am Montag 6.6.11 wollte ich per Telefon wissen ob er mich angezeigt hat. Ich erreichte ihn aber nicht.Dann rief ich beim Anwalt an, der meinte solange kein schriftliche Anzeige vorliegt könnte ich den Hund behalten. Als ich mit dem Hund an einer Bus-Haltestelle stand kam mein Ex mit dem Auto angerasst, hat mir gegen über Gewalt angewendet (wie am Sonntag) & mir unseren Hund gewaltsam weggenommen. Ich weiß nicht ob der Hund dabei verletzt worden ist. Es gibt Zeugen. Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie ja bereits von einem Rechtsanwalt vertreten werden und keine konkrete Fragen gestellt haben, wenden Sie sich an Ihren Anwalt um den Hund zurückzufordern und zu überlegen, ob eine Strafanzeige wegen Diebstahl sinnvoll ist. Ob Sie jedoch einen Anspruch auf Herausgabe haben und ob Sie Alleineigentümerin des Hundes sind oder Sie und Ihr Exfreund Miteigentümer sind, kann an dieser Stelle nicht geprüft werden.

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