zurück zur Übersicht Pflegestelle OP kosten 18.06.2011 von emma r. Guten Tag frau Fries, ich habe einen Hund auf Pflege bei mir aufgenommen. Das ganze hat schon sehr dubios angefangen, den erst auf mehrmaligen nachfragen von mir wurde eine Vorkontrolle durchgeführt. Einen schriftlichen Pflegevertrag gibt es nicht. habe nur den impfpass Nun musste ich diese woche feststellen, das der hund einen Knubbel hat. Ich habe die T-Orga angerufen, und ihnen das mitgeteilt. Ich ging zum TA den Hund untersuchen lassen, und dieser meinte, der Knubbel sei ein Lipom (gutartiger Fettgewebetumor) den man am besten in den schnell operativ entfernen lassen sollte. Ich wieder angerufen bei der Orga, und das einzige was die dame dort recht gereizt und pampig sagte, war das es sich um eine schönheits OP handeln würde und sie nicht dafür aufkommen würden. Da laut meinem TA aber die OP dringend ist, habe ich der dame vom tierschutz folgenden Vorschlag gemacht: ich behalte den Hund, zahle die OP und ziehe diese vom Kaufpreis ab. Dies müsste sie erst mit dem Kassenwart bereden. Bis heute hat sie sich nicht mehr gemeldet. Nächstes Problem: Da der hund zur vermittlung steht, behauptet sie mündlich wie schriftlich das der hund kinder über alles lieben würde, dies entspricht aber nicht der warheit, worüber sie schon mehrfach von mir informiert wurde. meine zwei nachbarjungs wurden am anfang massig gezwickt/gebissen, dies legte sich nach ca 3 wochen. das selbe gilt für Radfahrer (hat gestern ein hosenbein eines fahrers gebissen) und männern. Leider erreiche ich die Dame nicht mehr Meine Fragen nun: 1. Was kann ich als Pflegeplatz tun ohne Vertrag? Bin ich schlechter/besser gestellt? 2. Was ist mit der OP die notwendig ist? was ist Wenn ich die bezahle? 3. Kann ich mich an irgendeine höhere stelle wenden, weil die orga ja die Tierärzliche Versorgung untersagt? 4. Und was soll ich am Telefon sagen wenn sich interessenten melden? Die wahrheit oder soll ich lugen wegen der bissigkeit? Ich hoffe sie können mir etwas helfen Sonnige Grüsse Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation bereits jetzt so schwierig ist und sie leider keine verbindlichen schriftlichen Vereinbarungen hinsichtlich der Kostenerstattung haben, sollten Sie sich überlegen, ob Sie den Hund nicht schnellstens an die Organisation zurückgeben. Wenn Sie den Hund jedoch tatsächlich behalten wollen, sollten Sie nur noch schriftlich mit der Organisation verkehren, Ihren Vorschlag erneut vortragen und eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme setzen. Weisen Sie zudem auf die Dringlichkeit der Operation hin. Wenn Sie auch daraufhin keine Antwort bekommen und den Hund behalten wollen, sollten Sie sich anwaltlich über das weitere Vorgehen beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Zusammenarbeit mit der Tierschutzorganisation bereits jetzt so schwierig ist und sie leider keine verbindlichen schriftlichen Vereinbarungen hinsichtlich der Kostenerstattung haben, sollten Sie sich überlegen, ob Sie den Hund nicht schnellstens an die Organisation zurückgeben. Wenn Sie den Hund jedoch tatsächlich behalten wollen, sollten Sie nur noch schriftlich mit der Organisation verkehren, Ihren Vorschlag erneut vortragen und eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme setzen. Weisen Sie zudem auf die Dringlichkeit der Operation hin. Wenn Sie auch daraufhin keine Antwort bekommen und den Hund behalten wollen, sollten Sie sich anwaltlich über das weitere Vorgehen beraten lassen.