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Hodenhochstand beim Welpen

von Tina R.

Sehr geehrte Frau Fries, vor einem Jahr hatten wir uns dafür entschieden noch einen zweiten Hund anzuschaffen. Nach langen Überlegungen haben wir uns dann für einen Golden Retriever ,,Ben´´ entschieden. Er ist unser absolutes Goldstück. Wir haben uns wirklich sehr mit der Rasse und ganz besonders mit den Züchtern auseinandergesetzt. So hatten wir dann eine für uns sehr seriöse Züchterin gefunden, zu der wir auch alle 2 Wochen gefahren sind und uns von der Gesundheit der Tiere vergewissert haben. Der Welpe wurde wie nach Bestimmung in der 7.Lebenswoche von einem Zuchtabnehmer geprüft. Laut diesem Prüfer hatte Ben zwei Hoden. Nach der ersten Untersuchung bei unserem Haustierarzt stand fest, dass Ben nur einen Hoden hat und so unter Hodenhochstand leidet. Nun habe ich mich bei 3 unabhängigen Tierärztn erkundigt ob Hunde ihren Hoden wieder hochziehen können, da das die Erklärung der Züchterin war. Alle lehnten klar ab. Sie sagten mir einmal draußen immer draußen.Jetzt muss mein Ben operiert werden, denn dieser Hoden kann bödartig entarten im Laufe des Hundelebens. Unsere Tierärztin hat mir ungefähr ausgerechnet das diese OP ca. 400-500 Euro kosten wird, ganz davon abgesehen welche Schmerzen er haben wird. Die Tierärztin würde mir auch eine Art Gutachten über seine Krankheit schicken. Denn ich möchte zumindestens die Kosten der OP erstattet haben. Schließlich habe ich für 1200 Euro ein vollständiges Tier gekauft und fühle mich jetzt sehr betrogen, denn so sehr ich meinen Ben liebe, hätte ich mich mit dem Wissen für einen anderen Welpen entschieden. Ich hoffe auf einen guten Rat ihreseits. Mit freundlichen Grüßen Tina R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aufgrund der Erbkrankheit Kryptorchismus kommt es häufig zu Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern. Ob und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen im Einzelfall zur Verfügung stehen, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies davon abhängt, ob der Verkäufer als gewerblicher Züchter oder als Privatperson gehandelt hat und ob bzw. welchem Umfang die Haftung ausgeschlossen wurde. Aufgrund der fehlenden Angaben hierzu ist keine gezielte Antwort möglich. Grundsätzlich hat der Käufer eines kranken, also “mangelhaften“ Tieres verschiedene Rechte. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Unabhängig von der Höhe der Forderung, muss der Verkäufer –außer in akuten Notfällen- VOR einer Behandlung zunächst zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist aufgefordert werden. Zu Beweiszwecken sollte dies schriftlich geschehen. Diese Nachbesserung könnte darin bestehen, dass Verkäufer den Hund auf eigene Kosten bei ihrem Tierarzt behandeln lässt.

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