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Tierhalter verstirbt

von Annely v.

Sehr geehrte Frau Fries, ich bin 56 Jahre alt und lebe mit meinen beiden Großpudelrüden Ashley (11) und Joker (4). Ich bin alleinstehend und möchte nicht, dass die Tiere, sollte mir etwas geschehen ins Tierheim müssen oder verkauft werden. Ich habe einen lieben Menschen, der es nie zulassen würde und ein entsprechendes Schriftstück verfasst. Muss ich noch bestimmte juristische Anforderungen beachten? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Annely

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Obwohl dies ein sehr wichtiges Thema ist, beschäftigen sich die wenigstens Tierhalter mit dem Gedanken, was passiert mit meinem Tier, falls ich vor ihm versterbe. Da Tiere zur Erbmasse gehören, gehen sie automatisch in das Eigentum des Erben bzw. der Erbengemeinschaft über. Möchte man dies nicht, etwa weil der Erbe eine Tierhaarallergie hat oder das Tier gar nicht nehmen möchte usw. muss man dies testamentarisch regeln. Ein Musterformular gibt es nicht, da ein Testament handschriftlich abgefasst und unterschrieben werden muss. Darin sollte man aufführen welche Person oder welcher Tierschutzverein das Haustier nach dem Tode bekommen soll. Dies ist dann keine Erbschaft sondern ein so genanntes „Vermächtnis“. Alle wichtigen Infos zum Tier können und sollten dort ebenfalls vermerkt sein. Da ein Tier nichts erben kann, sollte der Person bzw. dem Verein möglichst auch ein Geldbetrag vermacht werden, um die Versorgung des Tieres sicherzustellen.

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