zurück zur Übersicht Böller an Frohnleichnam, Totensonntag, Veteranenbeerdigung... 24.06.2011 von Vera R. Sehr geehrte Frau Fries, eigentlich ist das Leben in unserem bayerischen, katholischen Dorf ganz schön. - Wenn da nicht, so wie gestern, an bestimmten kirchlichen Veranstaltungen dieser bescheuerte Brauch des Böllerschießens wäre. Vor ca. einem halben Jahr ging das ganze Prozedere los, als ich mit meinem Hund gerade auf freiem Feld war. Der Schock für das ohnehin ängstliche Tier war riesig. Gestern wurde ich zwar vorgewarnt und blieb mit meinem Hund im Haus, trotzdem mußte ich ihm Globuli verabreichen, da er zitternd, mit eiskalten Lefzen und panisch aufgerissenen Augen unter unserem Wohnzimmerofen lag. Nach sage und schreibe 11 (!) Knallern war der Spuk dann vorbei. Mein Hund traute sich erst Abends wieder ins Wohnzimmer, als wir alle Überredungskunst aufbrachten. Meine Frage an Sie, kann man gegen diese unsinnige Tradition etwas unternehmen? Auf Ihre Antwort freue ich mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Vera R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich ist der Tierschutz als Staatsziel seit dem Jahre 2002 im Artikel 20 a des Grundgesetzes verankert und damit von den staatlichen Organen zu beachten. Auch auf EU-Ebene ist der Tierschutz seit Dezember 2009 im EU-Reformvertrag verankert und schützt erstmals Tiere als mitfühlende Wesen. Da der Vertrag jedoch die Einschränkung vorsieht, dass der Tierschutz im Zweifel hinter religiösen Riten, kultureller Tradition oder regionalen Erbes zurücktritt, ist fraglich, ob man gegen diese Tradition tatsächlich etwas unternehmen könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich ist der Tierschutz als Staatsziel seit dem Jahre 2002 im Artikel 20 a des Grundgesetzes verankert und damit von den staatlichen Organen zu beachten. Auch auf EU-Ebene ist der Tierschutz seit Dezember 2009 im EU-Reformvertrag verankert und schützt erstmals Tiere als mitfühlende Wesen. Da der Vertrag jedoch die Einschränkung vorsieht, dass der Tierschutz im Zweifel hinter religiösen Riten, kultureller Tradition oder regionalen Erbes zurücktritt, ist fraglich, ob man gegen diese Tradition tatsächlich etwas unternehmen könnte.